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Montag, 26. Mai 2014

Spitzenverdiener ohne Progression

Das Schweizer Steuersystem wirkt zum Teil degressiv: Je höher das Einkommen ist, desto weniger müssen die Steuerpflichtigen prozentual abliefern.



Die Grafik ist politisch brisant. Sie stammt aus einer noch unveröffentlichten Nationalfondsstudie und zeigt die durchschnittliche prozentuale Steuerbelastung der verschiedenen Einkommen in der Schweiz. Das Brisante dabei: Ab einer Million Franken sinkt die Kurve. Das ist ungewohnt. Gehen wir doch davon aus, dass die Steuerbelastung mit zunehmendem Einkommen steigt. Deshalb spricht man ja von Steuerprogression. Hier zeigt sich jedoch ab einem jährlichen Einkommen von einer Million Franken ein degressiver Verlauf. Will heissen: Die prozentuale Belastung sinkt mit steigendem Einkommen.

Kann das wirklich sein? Haben die Bundesrichter degressive Steuertarife nicht verboten? Doch, haben sie. Aber die Studie der Universität Basel belegt, dass es gesamtschweizerisch dennoch zu einem teils degressiven Verlauf kommt. Grund dafür ist das föderalistische Schweizer Steuersystem. Kurt Schmidheiny und Marcus Roller haben es gründlich erforscht. Dabei begnügten sie sich nicht mit einer Analyse der einzelnen kantonalen Steuertarife. Vielmehr untersuchten sie auch deren Zusammenspiel und wie sich dieses in der Realität auswirkt.

Um das Ganze zu verstehen, muss man wissen, wie das Schweizer Steuersystem ausgestaltet ist. Hierzulande kann jeder Kanton selbst entscheiden, wie viel Geld er ausgeben will und wie viel Steuern er dafür erheben möchte. Dasselbe gilt für die Gemeinden. Dies führt einerseits zu einer höheren Ausgabendisziplin als in anderen Ländern. Andererseits führt es auch zu beträchtlichen Unterschieden bei der Steuerbelastung. So zahlt ein verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern und einem Einkommen von 100'000 Franken im neuenburgischen Cressier mehr als das Sechsfache der Steuern, die er im zugerischen Baar abliefern müsste.

Solche Differenzen bewegen den einen oder anderen zum Umziehen. Doch das Wechseln der Gemeinde lohnt sich nicht für alle im selben Ausmass. Grossverdiener sparen auf diese Weise deutlich mehr Steuern und sind daher eher versucht, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Bei Kleinverdienern hingegen ist der finanzielle Anreiz eines Umzugs geringer. Bei ihnen fallen eher die hohen Mieten ins Gewicht, die in steuergünstigen Gemeinden üblicherweise verlangt werden.

Phänomen vor allem bei Ledigen
Es sind also vor allem Gutverdiener, welche die Steuerflucht ergreifen. Mit dem Resultat, dass die Einkommensklassen ungleich auf die Kantone und Gemeinden verteilt sind. In steuergünstigen Gemeinden ist der Anteil an Spitzenverdienern viel höher als in Steuerhöllen. Oder anders ausgedrückt: Unter den Spitzenverdienern wohnt ein grösserer Teil in den Kantonen Schwyz und Zug als unter den Kleinverdienern. Dies spielt bei der Berechnung der durchschnittlichen Steuerbelastung pro Einkommensklasse eine wichtige Rolle.

So fallen nämlich bei den Vielverdienern die tiefen Tarife der steuergünstigen Gemeinden stärker ins Gewicht als bei den Kleinverdienern. Bei Letzteren prägen dagegen vor allem Gemeinden mit höheren Steuertarifen das Resultat. Dieser Effekt ist zum Teil derart stark, dass er die Progression der kantonalen Steuertarife mehr als wettmacht. Dadurch sinkt die tatsächliche durchschnittliche Steuerbelastung mit steigendem Einkommen, verläuft also degressiv.
Dieses Phänomen ist nicht bei allen Steuerpflichtigen gleich ausgeprägt, wie die Basler Analyse der Steuerdaten von 2009 zeigt. Ein degressiver Verlauf lässt sich vor allem bei den Unverheirateten ab einer Million Franken beobachten. Bei Familien ist der Verlauf wegen der statistischen Unschärfe weniger klar. Aufgrund der Kinder sind sie wohl weniger mobil.

Ohrfeige für den Bundesrat
Die Erkenntnisse der Basler Forscher dürften noch zu reden geben. Wie damals vor acht Jahren, als sich die Schweiz über einen degressiven Steuertarif in Obwalden ereiferte. Dieser sah ab einem Einkommen von 300'000 Franken eine tiefere prozentuale Belastung vor. Vier Personen – darunter der vorübergehend nach Obwalden umgezogene Ex-PDA-Nationalrat Josef Zisyadis – reichten beim Bundesgericht eine Beschwerde ein. Und erhielten recht.

Zwar hielt das Bundesgericht Zisyadis nicht für beschwerdelegitimiert, wohl aber die drei anderen Personen. Und es befand mit sechs zu einer Stimme: Degressive Steuertarife sind nicht zulässig. Die Verfassung schreibe eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor, argumentierten die Richter. Dies bedeute, dass Menschen mit höheren Einkommen und Vermögen sowohl absolut als auch prozentual mehr Steuern zahlen müssten. Degressive Steuern hingegen würden «gegen die Steuergerechtigkeit» verstossen.

Das Gerichtsurteil war auch eine schallende Ohrfeige für den damaligen Bundesrat. Hatte doch der seinerzeitige Finanzminister Hans-Rudolf Merz vor dem Urteilsspruch verlauten lassen: «Ich halte das neue Steuersystem des Kantons Obwalden für verfassungskompatibel und unterstütze es.» Und Justiz­minister Christoph Blocher meinte: «Mit der Steuerstrategie hat der Kanton ein mutiges Zeichen gesetzt. (…) Lassen Sie sich durch das Lamento der Verliererkantone nicht beirren.»

Nach dem höchstrichterlichen Urteil mussten die Obwaldner ihren Steuer­tarif doch noch ändern. Sie haben inzwischen eine sogenannte Flatrate-Tax eingeführt, die für alle Einkommen einen einheitlichen Steuersatz vorsieht. Dasselbe gilt für den Kanton Schaff­hausen: Er hat seinen degressiven Steuertarif ebenfalls durch eine Flatrate-Tax ersetzt.

Auch im Raum Zürich degressiv
Das heisst nun aber nicht, dass auch das Schweizer Steuersystem als Ganzes illegal ist und geändert werden muss. Das Bundesgericht beurteilt nur einzelne Steuertarife, nicht die Gesamtwirkung des Steuersystems. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der von der Uni Basel gezeigte degressive Effekt selbst bei isolierter Betrachtung einzelner Regionen festzustellen ist.

Konkret haben Schmidheiny und Roller ihre Analyse auch für die Agglomeration Zürich durchgeführt. Dazu gehören laut der offiziellen Definition des Bundesamtes für Statistik nicht nur 104 Zürcher Gemeinden, sondern auch 25 aus dem Aargau sowie die Schwyzer Gemeinden Feusisberg, Freienbach und Wollerau. Berechnet man die durchschnittliche Steuerbelastung pro Einkommensklasse nur für diese Agglomerationsgemeinden und lässt die übrige Schweiz weg, ändert sich das Resultat bei den Unverheirateten nur unwesentlich. Bei den Familien sinkt die prozentuale Belastung erst ab einem Einkommen von etwa fünf Millionen, dann aber massiv.

Die «effektive Progression», wie sie Schmidheiny und Roller nennen, verläuft also keineswegs immer progressiv – auch wenn die einzelnen Steuertarife einen anderen Eindruck erwecken.

Quelle: Tages-Anzeiger 23.5.14

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Sonntag, 18. Mai 2014

Pleite droht beim Alpenschutz

Grosses Konfliktpotenzial zwischen touristischen und ökologischen Interessen: Heliskiing in Zermatt. Foto: Look Foto
Grosses Konfliktpotenzial zwischen touristischen und ökologischen Interessen: Heliskiing in Zermatt.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt will die Überprüfung der Gebirgslandeplätze abbrechen. Folgt ihm der Bundesrat, bleibt Heliskiing in Schutzgebieten erlaubt. 

 

Die Alpenschützer wünschen sich Ruhe in den Bergen. Nun könnte es bald schon ruhig werden – allerdings nicht auf den Gletschern und Gipfeln, sondern um ein umstrittenes Dossier: den Umgang mit Heliskiing und damit der touristischen Fliegerei in den Alpen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) will gemäss «Tages-Anzeiger»‑Informationen die Überprüfung der 42 Gebirgslandeplätze in der Schweiz nicht mehr weiterführen; das Bazl will sich dazu nicht äussern. Womöglich heute schon wird die Landesregierung abschliessend darüber befinden. 

Folgt der Bundesrat dem Bazl, würde mit einem Federstrich jahrelange Arbeit vernichtet, ebenso Steuergelder in wohl siebenstelliger Höhe. Noch im Februar hatte das Bazl den schleppenden Fortgang der Arbeiten mit beschränkten personellen Ressourcen erklärt. Der wahre Grund dürfte jedoch ein anderer sein: Die Situation ist verkachelt. Verschiedene Bundesämter, betroffene Gemeinden und Kantone, Umweltverbände, Tourismusvertreter, die Flugbranche – alle zerren sie im Konflikt in verschiedene Richtungen. 

«Sehr schwierige» Gespräche
Parlamentarier aus FDP und SP sehen das Bazl deshalb überfordert und haben den Bundesrat letztes Jahr aufgefordert, das Dossier einem anderen Amt zu übertragen. Die Landesregierung winkte ab, räumte aber ein, die Gespräche zwischen den Streitparteien seien «sehr schwierig und zeitraubend». In der Tat: Vor vierzehn Jahren hatte der Bundesrat das Bazl beauftragt, das Konfliktpotenzial zwischen touristischen und ökologischen Interessen auszuräumen oder mindestens zu verringern. Zur Debatte stand damit, die Zahl der Landeplätze zu verringern oder Alternativen zu umstrittenen Punkten zu schaffen. 15 der 42 Landeplätze liegen in Gebieten, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) verzeichnet sind, weitere 6 grenzen daran. 

Es dauerte sieben Jahre, bis ein Konzept vorlag. Dieses sah vor, die Landeplätze tranchenweise zu überprüfen und betroffene Kreise anzuhören. Als Erstes nahm das Bazl Zermatt und Umgebung unter die Lupe – und wollte die touristischen Flüge unter anderem auf dem Landeplatz Monte Rosa in 4100 Meter Höhe einschränken. Gegen diese ­Verfügung vom Uvek, dem Departement von Bundesrätin Doris Leuthard (CVP), erhob der Schweizer Alpen-Club aus Gründen des Umwelt- und Lärmschutzes Beschwerde, desgleichen verschiedene Helikoptervereinigungen, weil sie im Heliskiing eine einträgliche touristische Attraktion sehen. Die Richter in Bern wiesen das Bazl in der Folge an, bei der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) ein Gutachten einzuholen, weil das Amt nicht umfassend genug abgeklärt hatte, inwieweit ein Landeplatz mit dem Schutzstatus eines BLN-Gebiets vereinbar ist.

Das Fachgremium kam 2012 zum Schluss, Heliskiing vom Landeplatz Monte Rosa sei zu verbieten, weil dessen Nutzung «schwerwiegend» das Schutzziel beeinträchtige, die Ruhe und Stille in dieser «nahezu unbelasteten» Hochgebirgslandschaft zu erhalten respektive wiederherzustellen. Ausnahmen sind gemäss ENHK nur zulässig, wenn für Flüge ein Interesse von nationaler Bedeutung vorliegt, also bei Ausbildungsflügen.

Brisantes Gutachten
Die Gutachten der ENHK sind von einiger Brisanz, geniessen sie doch traditionell einen hohen Stellenwert, auch bei einer gerichtlichen Beurteilung. Das Bazl sah sich so mit der weitreichenden Frage konfrontiert, ob touristische Flüge auf alle Landeplätze in BLN-Gebieten zu untersagen seien. Ein solches Teilverbot würde den Lärm in den Alpen markant verringern; pro Jahr werden auf den Landeplätzen gegen 30'000 Flugbewegungen registriert.

Vor diesem Hintergrund zieht es das Bazl offenbar vor, den Status quo beizubehalten. Darüber zeigt sich die Alpenschutzorganisation Mountain Wilderness besorgt: «Auch wenn die Gespräche schwierig sind: Nur der Dialog bringt uns weiter», sagt Geschäftsleiterin Katharina Conradin. Ein Abbruch der Bemühungen hingegen zementiere das Problem auf weitere Jahrzehnte hinaus.

Quelle: Tages-Anzeiger

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Donnerstag, 1. Mai 2014

Kunst ist, wenn man streitet

Mit dem Hafenkran bleiben Zürich zwei Möglichkeiten: Entweder, sich verschämt zu ducken. Oder: erhobenen Hauptes einen Hauch von Freak zu präsentieren.
 
 «Wir protestieren gegen den unnötigen und ungeheuerlichen Koloss im Herzen unserer Stadt, der diese auf ebenso lächerliche wie düstere Weise überragt und alles ringsum durch seine blosse Anwesenheit demütigt.» Hafenkran-Genörgel? Weit gefehlt! Diese klaren Worte, ausgerechnet aus kollektivem Künstlermund, wurden bereits 1887 geäussert – aus Unmut über ein Bauwerk, das die Gemüter damals mindestens so sehr erhitzte wie jetzt der Rostocker Gast am Limmatquai: der Eiffelturm. Zwei ganz verschiedene Paar Schuhe? Nicht doch. Sicher, das Pariser Wahrzeichen misst 300 statt 30 Meter und bringt das eine oder andere Tönnchen mehr auf die Waage; sein Aufbau dauerte stolze zwei Jahre, und er war auch nicht nur für einen Sommer konzipiert, sondern für deren 20. Trotzdem sind gewisse Parallelen zwischen den beiden Stahlkolossen nicht von der Hand zu weisen: Beide gingen aus städtebaulichen Wettbewerben hervor, beide verströmen industriellen Chic, beide waren sie – zumindest, was ihre Funktion anbelangt – nicht zwingend nötig. Und: Beiden blies eiskalter Wind entgegen.

Aber so ist das nun einmal mit Wahrzeichen und Ikonen: Was ein echter Meilenstein werden will, muss erst mal unten durch. Denken wir an Marcel Duchamp: Der nahm 1917 ein Pissoir von der Wand, stellte es auf einen Sockel und nannte das Ganze «Fontäne». Der Spott war gross – und das Readymade, das den Kunstbegriff radikal umkrempeln sollte, geboren. Weil es die vermeintliche Kulturlosigkeit des Alltags, die Profanität des Gebrauchsgegenstandes hinterfragte – und letztlich widerlegte: Heute steht Duchamps Pissoir im Museum. 

Warum also nicht auch den Hafenkran als Readymade verstehen? «Kran-Vater» Jan Morgenthaler hat schliesslich nichts anderes getan als einst Duchamp: den Kran seines natürlichen Kontexts enthoben und ihn an einen Ort verpflanzt, wo er eigentlich nicht hingehört. Wo er stört, ungenutzt im Weg steht, irritiert. Und wo er Affront ist für den verwöhnten Zürcher Kulturkonsumenten, der sich im Kunsthaus Monet zu Gemüte führt und im Opernhaus jede Oper samt Werkeinführung und Übertitel serviert bekommt. Ihn packt Morgenthaler dort, wo es so richtig unbequem ist: mit der einen Hand beim Augapfel, mit der anderen beim Intellekt. Denn um die – zugegeben spröden – Reize des Krans zu entdecken, reicht es eben nicht, den Hintern auf samtbezogene Polster zu platzieren oder affirmativ zum Gesäusel aus dem Audioguide zu nicken. Da muss man schon über ästhetische Hürden springen, muss geschmackliche Schranken einreissen und, vielleicht, zweimal hingucken, um wirklich zu sehen.

Das ist nicht anders als beim Sport: Wer wirklich Resultate erzielen will, muss schwitzen, den inneren Schweinehund überwinden, auch mal Schmerzen in Kauf nehmen. Der kulturelle Horizont ist wie ein Muskel: Wer ihn nicht trainiert, der darf sich nicht wundern, wenn da nichts wächst.

Mit dem Hafenkran hat Zürich seinen blau-weissen Hintern tatsächlich hochgekriegt. Sich endlich mal mehr getraut als bunte, debil lächelnde Teddybären. Ein Zeichen gesetzt wie eine Mittsiebzigerin, die sich ein bauchfreies T-Shirt überstreift und einen Irokesenkamm schneidet. Da wird halt geschnödet, weil so ein faltiger Bauch das gängige Schönheitsempfinden ebenso herausfordert wie eine kräftig durchgerostete Stahlkonstruktion. Und der Irokese zur Rentnerin beziehungsweise ein Kran in die Binnenstadt passt wie die sprichwörtliche Faust aufs Auge, um ein Sprachbild zu bemühen, das diese wunderbare Doppeldeutigkeit in sich trägt, wonach zwei Dinge scheinbar so ganz und gar nicht miteinander korrelieren, es aber halt doch passt wie angegossen. 

So guckt jetzt also alles auf die aufgebrezelte Oma Zürich, der nun zwei Möglichkeiten bleiben. Entweder, sich verschämt zu ducken. Oder: erhobenen Hauptes einen Hauch von Freak zu präsentieren und sich über die bewundernden Blicke zu freuen für den Mut, nonkonformistisch zu sein. 

«Vorsicht Quetschgefahr» steht auf der Tafel an einem der drei Stahlbeine «unseres» Krans, was Sinn macht, da diese einst auf Schienen fuhren. Heute muss man nicht mehr befürchten, sich etwas einzuklemmen; unter die Räder kommt höchstens die Borniertheit jener, die den Metallkoloss von vornherein als Quatsch abtun, als Vernichtungsmaschine von Hunderttausenden von Franken, die man besser in etwas Sinnvolles investiert hätte. Und richtig: Der Kran ist – einfach nur da. Lupft keinen Container mehr durch die Gegend, darf nicht erklettert werden, macht keine Werbung für irgendetwas und auch sonst keine Faxen. Und das ist auch gut so, denn genau das macht ihn zu – Kunst. Und zwar nicht im falschen Sinne von «schön anzusehen». Denn das sind Dekoartikel. Auch nicht im Sinne von «handwerklich anspruchsvoll». Das ist die chirurgische Trennung siamesischer Zwillinge. Nein: Kunst ist dann, wenn etwas aufrüttelt und zu intellektueller und emotionaler Reaktion auffordert. Zum Beispiel, weil es abgewrackt und deplatziert ist. Kunst ist, wenn eben nicht alle gleicher Meinung sind. Sie ist mehrschichtig, gern auch uneindeutig.

«Zürich Transit Maritim» heisst das Hafenkranprojekt offiziell und will damit nicht nur ans Gedankenexperiment von Zürich als Hafenstadt anspielen. Das Wort «transit», aus dem lateinischen «trans» (durch) und «ire» (gehen) zusammengesetzt, trägt mehr als die künftige Weiterreise des Metallkolosses in sich: nämlich die Vergänglichkeit ganz allgemein. 

Die Zeit des Krans ist abgelaufen, das verrät ein Blick auf seine rostzerfressene Hülle; das elektronische Innenleben wurde ihm längst schon rausoperiert. Resultat? Ein Kraftprotz, ders nicht mehr bringt. Noch ein paar Monate im Rampenlicht, dann ergeht es ihm nicht besser als irgendwann jedem von uns. Memento mori!, ächzt das Stahlgerippe – und wird gleich noch einmal doppeldeutig: Über der Limmat baumelt der schwere Transporthaken am Drahtseil wie der Strick vom Galgen; folgt das Auge aber dem Ausleger, blickt man direkt ins Blau des Himmels.

Beim Kran – da geht es um Vergänglichkeit. Aber auch um Grösse, Kraft, Potenz, Leistung. Und von da aus weiter zu Standhaftigkeit, Wahrhaftigkeit, Ehrlichkeit und wahrer Schönheit. Es geht um die Fallstricke der Leistungsgesellschaft, die Frage nach der Notwendigkeit, sich anzupassen, und um den Mut herauszustechen. Es geht ums Anderssein, Fremdsein und, umgekehrt, um das Vermögen, mit Fremdem umzugehen. Denn letztlich ist Kunst vor allem auch eines: ein Spiegel. Weshalb die Meinung zum Kunstwerk mehr über den aussagt, der sie äussert, als über das Werk an sich. Und wer sich selbst im Kunstwerk – im Kran! – nicht erkennt, der hat nicht gut genug hingesehen.

Übrigens: Kaum stand der Eiffelturm, da schrieb ein Journalist: «Wie viele andere habe ich geglaubt, der Eiffelturm sei ein Wahnsinn. Aber es ist ein grossartiger, stolzer Wahnsinn! Gewiss, diese ungeheure Masse erdrückt. Aber was wollt ihr? Er spricht die Fantasie an, ist etwas Unerwartetes, etwas Fantastisches, das unserer Kleinheit guttut.» Statt ihn, wie geplant, nach 20 Jahren abzureissen, liess man den Eiffelturm, wo er war. Wo er nicht hinpasste, aber hingehörte. In diesem Sinn: Lassen wir den Kran stehen! Der Kran haut uns aufs Auge, packt uns beim Intellekt und trainiert unsere ästhetische Muskulatur.

Quelle: Tages-Anzeiger 19. April 2014

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Freitag, 4. April 2014

Keine Sorge um direkte Demokratie

Die Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative war ein Protestvotum. Was ist nun zu tun? Philosoph Georg Kohler sieht nur einen Weg.

 

«Falls es so weit kommen sollte, wird man über den bilateralen Weg abstimmen müssen»: Der emeritierte Philosophie-Professor Georg Kohler.
«Falls es so weit kommen sollte, wird man über den bilateralen Weg abstimmen müssen»: Der emeritierte Philosophie-Professor Georg Kohler Bild: Archiv TA/Thomas Burla

Herr Kohler, viele wenig politikinteressierte Leute liessen sich bei der Abstimmung über die Einwanderungsinitiative mobilisieren. Ist dies ein schlechtes Zeichen für unsere Demokratie?
Man darf ruhig feststellen, dass in der direkten Demokratie nicht rein rationale Argumente auch zum Zug kommen. Wer sonst nicht abstimmen geht, den packt eher eine Abstimmung, die einen emotionalen Wert aufweist. Ist dies nun gut oder schlecht? Zunächst einmal ist es gar nicht so schlecht. Die Legitimität einer politischen Ordnung hängt davon ab, ob die Leute bereit sind, dieser zu folgen, und ob sie sich in der Gesellschaft aufgehoben fühlen. Dazu ist es sogar wesentlich, dass in der direkten Demokratie nicht nur rein rationale Argumente eine Rolle spielen.


Es beunruhigt Sie also nicht, wenn sich populistische Argumente durchsetzen?
Sie müssen nicht annehmen, ich hätte am 9. Februar Ja gestimmt. Ich habe immer gesagt, dass die Einwanderungsinitiative ein trojanisches Pferd ist, mit dem Christoph Blocher die weitere Integration der Schweiz in die Europäische Union erschweren will. Die direkte Demokratie kann in der Tat aufgemischt werden. Man darf aber nicht vergessen, dass die Schweiz keine Landsgemeindedemokratie ist, sondern eine halbdirekte Demokratie mit einem Parlament, mit Rechtsstaatlichkeit und einer Exekutive, welche über eigene Funktionen verfügt. Kurz: Es ist gut, dass es unsere direkte Demokratie gibt, aber es ist auch gut, dass sie durch andere Gewalten und Institutionen auch eingehegt ist.


Gerade die SVP legt Abstimmungsresultate aber gleichsam als absolutistischen Volkswillen aus.
Hört man gewissen wild gewordenen Befürwortern der direkten Demokratie zu, könnte man meinen, andere Institutionen wie die Gerichte seien überflüssig oder zumindest zweitrangig. Diesen Leuten muss man sagen: Gott sei Dank haben wir auch andere Institutionen, die Korrekturen anbringen können. Wir haben ein ausgewogenes Verfassungssystem, in dem die direkte Demokratie ein Element ist – aber auch nicht mehr.


Ist es denn legitim, an diesem Volksentscheid nun rütteln zu wollen?
Anerkennt man die direkte Demokratie als eine unserer grundlegenden Institutionen, wird man diesen Entscheid nicht einfach schlicht umstossen können. Der mit der Abstimmung bekundete Wille besagt aber keineswegs, dass man den bilateralen Weg künden will. Die Frage ist, ob man einen Mittelweg findet, was aber nicht alleine von der Schweiz, sondern auch von der EU abhängt. Die Variante, die Einwanderungsinitiative so rasch und so brutal wie möglich durchzusetzen, um eine Abstimmung über die bilateralen Verträge zu erzwingen, also gleichsam zu sagen, nun löffeln wir die Suppe ganz heiss aus, und wenn ihr euch dann die Zunge verbrennt, stimmen wir nochmals ab, halte ich für politisch unklug und auch sehr unschweizerisch. Falls es so weit kommen sollte, wird man über den bilateralen Weg abstimmen müssen – vorher ist aber alles zu unternehmen, um einen Kompromiss zu finden.


Der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck hat am Mittwoch in Bern gesagt, die Demokratie könne Gefahren bergen, wenn die Bürger über hochkomplexe Themen abstimmten, und die repräsentative Demokratie gelobt. Gibt es Themen, die zu komplex sind für eine Volksabstimmung?
Das ist die Allerweltskritik an der direkten Demokratie – dass sie zu Populismus, zur Demagogie, zur Kurzfristigkeit und zur Verführbarkeit neigt. Natürlich gaben hier jene Leute den Ausschlag, die sonst nicht abstimmen gehen und die eher aus dem Bauch abstimmen. In der Mitte war aber auch mehr als ein Drittel für die Initiative. Es kommt hier ein tiefes Unbehagen zum Ausdruck, dass ich so selber nicht teile, das man aber ernst nehmen muss. Wie eine konkrete Lösung aussieht, weiss ich auch nicht. Ob sich eine finden lässt, ist auch davon abhängig, ob die EU bereit ist, das Unbehagen auch als ihr eigenes Problem anzuerkennen.


Beim Verfolgen der Diskussionen um die Zuwanderungsinitiative konnte man den Eindruck gewinnen, in der Schweiz bestünde zurzeit keinerlei Konsens: Weder über Ausländer noch über den Wohnungsbau noch über das Wirtschaftswachstum. Hat sich die Schweiz auseinandergelebt?
Die Politik ist nur in sehr schwierigen Situationen eine Frage von Entweder-oder. Fast immer ist sie eine Frage der Balance und des Ausgleichs. Wir leben in einer Zeit eines enormen Wandels. Die Wirtschaft erlebte nach dem Ende des Kalten Kriegs nochmals einen Aufschwung, hinzu kamen die neuen Technologien und die Öffnung der Grenzen. Dass da das sorgfältig austarierte Gleichgewicht der zwanzig Jahre davor keinen Bestand mehr hat und ein neuer Konsens gesucht werden muss, ist nicht erstaunlich. In Gefahr sehe ich auch nicht den absoluten Grundkonsens der Schweiz: Wir wollen nach wie vor keinen Krieg, wir wollen verschiedene kulturelle Elemente und wir wollen die Demokratie. In Gefahr ist der Konsens über das Leitbild der Schweiz. Ist jenes der bewaffneten und neutralen Schweiz, die sich international alleine durchsetzt, noch tauglich oder brauchen wir eines einer Schweiz, die sich stärker integriert? Dabei geht es auch bei der Gripen-Abstimmung. Wir sind uns ja im Klaren, dass dieser Jet militärisch nicht wirklich sehr viel bewirken kann. Aber wieso will ihn Ueli Maurer? Weil er für sein Bild der bewaffneten und neutralen Schweiz nötig ist. Verzichtet man darauf, sind wir stärker auf Zusammenarbeit angewiesen. Die Integration in Europa und die damit verknüpfte Wirtschaftspolitik bleiben umstritten. Anders aber etwa die Sozialwerke, die in den 90er-Jahren im Schussfeld des Neoliberalismus waren. Über diese besteht heute wieder ein Konsens. Also: Es gibt Elemente, die umstritten sind. Grundsätzlich habe ich aber keine Angst um die Schweiz.


Was ist, wenn sich die Tendenz dieser Abstimmung noch verstärkt und zunehmend nur noch zur Urne geht, wer unzufrieden ist – wird dann plötzlich die heute auch gehörte Forderung nach einem Stimmzwang laut?
Nein, nein, nein – dreimal nein! Um Himmels willen. Da stimmt man ja nur ab, was einem gerade als Erstes in den Sinn kommt. Dies passt wirklich nicht zur Demokratie, diese schützt in erster Linie die Freiheit, und dazu gehört auch jene, nicht abzustimmen. Das Schöne ist ja: Es gibt bei den Abstimmungen ja viele, viele Fragen, bei denen man sich Ja oder Nein vorstellen kann. Dort, wo es wirklich ums Lebendige geht, melden sich die Leute ja. Ich kann mir vorstellen, dass jene, die nun nicht an die Urne gingen, weil sie dachten, die bilaterale Integration werde nicht auf die Probe gestellt – diese werden das nächste Mal eher gehen. Die Befürworter müssen sich nun halt auf die Socken machen.  


Quelle: Tagesanzeiger.ch/Newsnet  04.04.2014

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Montag, 24. März 2014

Hanfanbau soll Bauern retten

Ein Experte fordert, dass Konsum und Anbau von Cannabis legal werden. Die Produktion sollen Bergbauern übernehmen.


Bergbauern im Bergell, Unterengadin oder Verzasca-Tal sollen im Auftrag des Staates jährlich rund 100 Tonnen Cannabis produzieren – und so den Bedarf in der ganzen Schweiz abdecken. Das Cannabis würde über lizenzierte Abgabestellen nur an Volljährige verkauft. Dieses Konzept schlägt Thomas Kessler, ehemaliger Basler Drogenbeauftragter, der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen vor (siehe unten). Drogenhanf als Rettung für strukturschwache Regionen? Für Kessler keine abwegige Idee: «Der kleinzellige Anbau in den Berggebieten hätte den Vorteil, dass die Felder leichter zu schützen sind als im Mittelland.» Zudem würde den Bergbauern geholfen. Kessler schätzt, dass in einem regulierten Markt jährlich Cannabis im Wert von rund einer Milliarde Franken nachgefragt würde. Ein Grossteil der Erträge würde an den Staat zurückfliessen. Den Bauern blieben rund 100 Millionen Franken. 

Die Landwirte sind laut «SonntagsZeitung» vorsichtig neugierig. Laut Thomas Jäggi vom Schweizer Bauernverband würden sich genug interessierte Bauern finden, falls es eine gesetzliche Grundlage geben würde. Gabriel Ammann, Präsident der Oberwalliser Landwirtschaftskammer, ist gegen eine Legalisierung. Aber: «Wenn es eine Einkommensquelle gibt, wird der Bauer sicher nicht Nein sagen.» Bergbauer und BDP-Nationalrat Hansjörg Hassler warnt: «Wenn Bergbauern den problematischen Cannabis-Konsum unterstützen, könnten sie sich ein Image-Problem einhandeln.» 

Bund prüft Legalisierung: Spätestens seitdem Anfang Jahr der US-Bundesstaat Colorado Marihuana legalisiert hat, ist die Hanffrage auch in der Schweiz wieder aktuell.  Die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen lässt sich deshalb diese Woche an einer Tagung über verschiedene Regulierungsmodelle informieren, um Bundesrat und Verwaltung fundiert beraten zu können. Das Volk hat letztmals 2008 über eine Legalisierung abgestimmt. Die «Hanfinitiative» wurde damals klar abgelehnt. 

Quelle: 20minuten (nicht im Netz verfügbar) 24.3.14

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Montag, 9. Dezember 2013

Körper heilt Seele

Neurowissenschaftler entdecken das Meditieren als Mittel gegen Stress, Angststörungen und Depressionen. Sich mit dem Geist zu befassen, führt gemäss ausführlichen Studien zu erstaunlichen (und positiven) Veränderungen im Gehirn.

Das Zähneputzen hat in einer Berliner Wohnung seit neuestem etwas Meditatives. Die 32-jährige Bewohnerin läuft nicht mehr hektisch mit der Bürste durch die Zimmer, um gleichzeitig andere Dinge zu erledigen, sondern sie hat die Reinigung zu einem Ritual gemacht. "Ich versuche zu erfassen, wie die Zahnpasta schmeckt und wie sich die Borsten auf dem Zahnfleisch anfühlen", sagt Hedwig Müller*, eine Studentin.

Sie hat bewegte Zeiten hinter sich. Als sie vor einigen Wochen endlich ihre Magisterarbeit fertigstellen wollte, litt sie plötzlich an einer Schreibblockade. Die junge Frau fühlte sich erschöpft und ging zum Hausarzt. Der verschrieb ihr Escitalopram, einen Wirkstoff gegen Depressionen, und stellte ihr eine Bescheinigung aus, dass sie die Magisterarbeit aus medizinischen Gründen nicht fristgerecht abliefern könne.

Es war in diesen Tagen, als Hedwig Müller den Aushang im Supermarkt sah. Darin wurden Menschen mit Antriebsstörungen und depressiven Verstimmungen gesucht, die statt Pillen ein ungewöhnliches Mittel ausprobieren sollten: Meditation. "Ich war überrascht, dass die Meditation helfen soll", sagt Müller. Zu Beginn der Studie ließ sie ihr Gehirn per Elektroenzephalograf und Kernspin von Psychologen der Freien Universität und der Charité Berlin untersuchen, dann übte sie die sogenannte Achtsamkeitsmeditation. Unterstützt durch Audio-CD und Handbuch meditiert sie jeden Tag. Sie bemüht sich, das Hier und Jetzt ganz bewusst zu erfassen - so auch beim Zähneputzen. 

Was sie beim Meditieren empfindet, das soll sie nicht bewerten, sondern offen und neugierig betrachten. Die ungewohnte Arbeit mit dem Geist mache Spaß, erzählt Müller. Ob sie ihr medizinisch hilft, das wird sie nach Abschluss der Studie wissen. Doch die Chancen stehen gut. Das geht aus einer Meditationsstudie mit 22 depressiven Frauen und Männern in Tübingen hervor. Zu den Probanden gehörte Thomas Schröder(*). Der schwäbische Familienvater, Mitte vierzig, hatte zuvor drei Krankheitsphasen erlebt, die so schwer waren, dass er wochenlang nicht aus dem Haus ging.

Schröder und die anderen Probanden lernten acht Wochen lang sanfte Yoga-Übungen sowie die Achtsamkeitsmeditation. Anfangs hatte Schröder, ein promovierter Arzt, seine Zweifel: Er fühlte sich der reinen Schulmedizin verpflichtet. Mit Meditation hatte er sich nie beschäftigt. Nun saß er im Lotossitz und dachte: Was mache ich hier? Doch je länger er die Arbeit mit dem Geist betrieb, desto besser gefiel sie ihm. Der Mediziner ist wieder in seinem alten Job tätig, als Produktmanager einer Firma für Krankenhausbedarf.
 
Er braucht keine Medikamente mehr - er meditiert jeden Tag. Was ihm da widerfahren ist, das hat Schröder im Fachblatt "Psychiatry Research" nachgelesen, in dem die Studie veröffentlicht wurde: Die Meditation hat die Biologie seines Gehirns verändert. Die federführenden Psychologen Vladimir Bostanov und Philipp Keune haben das entdeckt, indem sie das Gehirn der Probanden vor und nach dem Meditationskurs neurophysiologisch untersuchten. Sie spielten ihnen bestimmte Töne vor und maßen die elektrische Aktivität der Hirnzellen. Das Ergebnis: Im Vergleich zu einer Kontrollgruppe reagierte das Gehirn nach dem achtwöchigen Meditationskurs deutlich stärker auf die akustischen Reize. Es hatte gelernt, nicht mehr andauernd zu grübeln - und brachte die frei gewordenen Ressourcen den Tönen entgegen.

Die Messkurven des Elektroenzephalogramms passen wunderbar zu den Erfahrungen Schröders und der anderen Studienteilnehmer. Viele von ihnen können endlich wieder klar denken. "Das Meditieren hilft den Patienten, ihre Aufmerksamkeit zu steuern", sagt Keune. "Dadurch verlieren sie sich weniger häufig in negativen Gedanken." Wie Keune erforscht auch die junge Psychologin Bethany Kok die heilende Kraft des Geistes. Die US-Amerikanerin untersucht den sogenannten Vagusnerv. Der läuft vom Hirnstamm den Hals entlang durch die Brusthöhle bis zu den Eingeweiden und endet in vielen Verästelungen (sein Vagabundieren hat ihm den Namen "Vagus" eingebracht). Er versorgt die äußeren Gehörgänge, den Schlund, den Kehlkopf, die Lunge, den Magen, den Darm und das Herz.
 
Beim Einatmen schlägt das Herz oftmals etwas schneller als beim Ausatmen. Dieser Unterschied ergibt den Spannungszustand des Vagusnervs. Ein hoher Tonus bürge für eine geregelte Verdauung, sagt Bethany Kok, und helfe beim Orgasmus. Auch sei er unverzichtbar für soziale Kontakte. Der Blick in die Augen, das einfühlsame Lächeln und das zustimmende Nicken - all das laufe ebenfalls über den Vagusnerv. Wäre es nicht großartig zu erfahren, wie man den Tonus dieses Tausendsassas erhöhen kann? Zusammen mit Kollegen der University of North Carolina in Chapel Hill unternahm Kok ein Experiment: Neun Wochen lang notierten 65 Frauen und Männer jeden Abend auf einem Fragebogen die guten und die schlechten Gefühle und Erlebnisse des Tages. Zusätzlich absolvierte die Hälfte von ihnen einen Meditationskurs, der Gefühle wie Liebe, Wohlwollen und Mitgefühl förderte. Das Ergebnis hat die Gruppe um Kok im Fachblatt "Psychological Science" präsentiert: Im Unterschied zur Kontrollgruppe ist der Vagotonus der Meditierenden deutlich gestiegen. "Wer sich mit guten Gefühlen versorgt, der verbessert den Tonus des Nervus vagus", sagt Kok, die mittlerweile ans Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften in Leipzig gewechselt ist. "Das wiederum ist mit guter Gesundheit verbunden - und könnte zu einem längeren Leben führen." Es sei der Geist, der sich den Körper baue, schrieb Friedrich Schiller einst in seinem Drama "Wallenstein". Zug um Zug erkennt die Meditationsforschung, wie richtig der Dichter - und examinierte Arzt - damit lag: Die Seele kann den Leib verändern.

Die Erkenntnis befreit die Meditation vom Ruch des Esoterischen. Ihre Erfolge sind verbunden mit messbaren Veränderungen im Gehirn. An vielen Universitätskliniken machen Psychologen und Ärzte sich daran, aus dem Buddhismus und dem Hinduismus stammende Meditationstechniken mit der modernen Medizin zu vereinen. Mönche und Yogis zeigen, wie man auf dem Weg ins Nirwana zugleich auch Erkrankungen behandeln kann.
Niemand behauptet, man könne Krankheiten gleichsam wegdenken. Jedoch hat das Meditieren einen Einfluss auf die Gesundheit, den Ärzte und Psychologen bisher viel zu selten nutzten.

Nun aber wächst die Zahl der Veröffentlichungen zum medizinischen Meditieren exponentiell. "Das Feld plätscherte lange Zeit dahin. Doch jetzt verhelfen ihm die Neurowissenschaften zu einem Boom", sagt Ulrich Ott vom Bender Institute of Neuroimaging der Universität Gießen. Ob Yoga, Tai-Chi, Qigong oder Achtsamkeit - das Meditieren sei nicht mehr auf religiöse Kontexte beschränkt: "Es wird in Kliniken zur Behandlung von Patienten eingesetzt, denen es um eine Besserung ihrer Symptome geht und nicht um spirituelle Erleuchtung."

In seinem Buch "Meditation für Skeptiker" erklärt Ott den Weg zum Selbst: Meditieren diene dazu, "das Bewusstsein zu erweitern und sich von eingefahrenen Denkmustern und Verhaltensweisen zu lösen". Jeder könne lernen, das innere Befinden "in Richtung Ruhe und Gelassenheit zu verändern". Und das wirkt besser als manche Medizin: Am Massachusetts General Hospital im amerikanischen Boston setzten 15 Frauen und Männer ihren Geist wie eine Arznei ein. Sie waren anfangs verspannt, schlafgestört und geplagt von Sorgen. Generalisierte Angststörung lautete ihre Diagnose. Acht Wochen lang nahmen sie an einem Kurs zur Achtsamkeitsmeditation teil. Und der tat ihnen gut: Sie konnten ihre Ängste besser beherrschen und fanden wieder mehr Schlaf.

Das Gehirn war auf wohltuende Weise verwandelt, wie die Untersuchung im funktionellen Kernspin offenbarte: Nach dem Meditieren waren Teile der vorderen Hirnrinde (präfrontaler Kortex) verstärkt durchblutet - also genau jene Areale, die für das Regulieren von Gefühlen wichtig sind. Überdies erschien die Verbindung zwischen präfrontalem Kortex und dem Angstzentrum des Gehirns, der Amygdala, stärker ausgeprägt als bei Vergleichspatienten, die nicht meditiert hatten. 

Die Psychologin Britta Hölzel konnte im Gehirn-Scanner gleichsam zugucken, wie das Meditieren die Angst vertrieb. "Der präfrontale Kortex nimmt die erhöhte Aktivität der Amygdala wahr, ohne sie zu unterdrücken", sagt Hölzel, deren Studie im Fachblatt "NeuroImage: Clinical" erschienen ist. "Der Mensch lässt die Dinge so sein, wie sie sind. Und genau deshalb ist er nicht mehr so ängstlich und so aufgewühlt."


Von der Achtsamkeit bis zum Zen reichen die Schulen der Meditation. Jeder solle die Technik wählen, die ihm am besten gefalle, rät der Gießener Psychologe Ott. "Bei manchen meditativen Verfahren wie dem Tai-Chi, Qigong, Drehtanz der Sufis, einigen Varianten des Yoga, der Gehmeditation des Zen und der dynamischen Meditation nach Osho stellen Bewegungen des Körpers einen zentralen Aspekt der Methode dar", sagt er. Die stillen Methoden dagegen legten Wert auf das Verharren im Sitzen oder in einer anderen Körperhaltung.

Noch ist nicht erforscht, welche Art der Meditation am besten taugt, aber Ärzte und Psychologen verschreiben häufig die sogenannte Mindfulness-Based Stress Reduction (MBSR), das ist jenes Acht-Wochen-Programm, das Thomas Schröder in Tübingen so gutgetan hat. Dass MBSR in der westlichen Medizin so beliebt geworden ist, liegt an Jon Kabat-Zinn, Jahrgang 1944. Der mittlerweile emeritierte Professor der University of Massachusetts Medical School in Worcester verband Elemente aus dem Buddhismus mit der westlichen Naturwissenschaft, um kranken Menschen zu helfen. Heute ist MBSR in vielen Kliniken verbreitet und hat sich gegen Stress, Depression, Angststörungen und Schmerzen bewährt.

Sprechstunde: Diese Techniken helfen bei Stress am besten
Sprechstunde: Raus aus der Depression  

Quelle: Auszug aus Artikel Spiegel 9.12.13

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Montag, 25. November 2013

Grünes Licht für Gemeindefusion

Die Zürcher Oberländer Gemeinden Bauma und Sternenberg werden am 1. Januar 2015 zusammengeschlossen. Die Stimmberechtigten sagten deutlich Ja zum Fusionsvertrag.

Bauma hiess den Zusammenschluss mit 1018 zu 718 Stimmen gut, in Sternenberg (siehe Bild) votierten 144 Stimmende für und 53 gegen die Fusion. Die Stimmbeteiligung lag in Bauma bei 60,65 Prozent, in Sternenberg bei 75,3 Prozent. Das kleine Sternenberg büsst beim Zusammenschluss Namen und Ortswappen ein. Dafür wird seine finanzielle Situation entschärft. So müssen die Sternenberger künftig weniger Steuern zahlen: Ab In-Kraft-Treten der Fusion gelten die 117 Prozent von Bauma. Bisher hat Sternenberg einen Steuerfuss von 124 Prozent.

Neue Gemeinde Bauma
Die neue Gemeinde heisst Bauma und trägt auch das Ortswappen des heutigen Bauma. Vereine und Privatpersonen dürfen gemäss Vertrag aber weiterhin das Sternenberger Wappen benutzen. Die gemeinsame Gemeindeverwaltung hat ihren Sitz in Bauma, aber auch Sternenberger können Behörden-Mitglieder sein. Nach wie vor beide Vertragsgemeinden verfügen über einen Friedhof, und auch eine Abfallsammelstelle wird in Sternenberg weiter betrieben - diese beiden Punkte waren besondere Anliegen der Bevölkerung.

3,5 Millionen Franken vom Kanton
Der Kanton unterstützt die Fusion mit 3,5 Millionen Franken. Vom Zusammenschluss betroffen sind die politische und die Schulgemeinde, die Kirchgemeinden sind vorderhand nicht einbezogen. Die Arbeiten im Hinblick auf den Zusammenschluss beginnen im kommenden Jahr. Sternenberg ist die höchstgelegene Gemeinde im Kanton Zürich. Sie liegt auf rund 900 Meter über Meer und zählt rund 330 Einwohnerinnen und Einwohner. In Bauma leben rund 4200 Einwohnerinnen und Einwohner.Das künftige gemeinsame Gemeindehaus in Bauma soll allerdings nicht saniert werden. Die Baumer Stimmberechtigten verwarfen den dafür nötigen Kredit mit 996 Nein zu 744 Ja.

Fusionen im Kanton Zürich äusserst selten
Fusionen unter den heute 171 Gemeinden im Kanton Zürich sind eine absolute Rarität. Seit den letzten Eingemeindungen in die Stadt Zürich 1930-er Jahren schlossen sich erst zwei Gemeinden zusammen: Wiesendangen und Bertschikon. Nun folgen Bauma und Sternenberg. Und auch das kleine Kyburg hat sich entschlossen, sich an einen grösseren Partner anzulehnen: Am Sonntag beauftragten die Stimmberechtigten ihren Gemeinderat, mit Illnau-Effretikon einen Zusammenschluss vorzubereiten.Hofstetten erwägt ein Zusammenspannen mit Elgg. Der 2012 in Kraft getretene Finanzausgleich will der Kanton kleinen Gemeinden einen Anreiz zum Fusionieren zu geben. 

Quelle: Tages-Anzeiger 25.11.13

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Sonntag, 17. November 2013

Bono kapituliert vor Handelsgericht

Die Anwältin Caroline Bono hat ihre Klage gegen die Zürich-Versicherung zurückgezogen. Damit endet eine Auseinandersetzung, die vor 11 Jahren mit einem Auffahrunfall am Bürkliplatz begonnen hatte.

Caroline Bonos Brief ans Zürcher Handelsgericht ist drei Seiten lang und endet mit folgendem Satz: «Unter Berücksichtigung aller Umstände und des Verfahrensablaufs an Ihrem Gericht ist offensichtlich, dass ich eine materielle, objektive Beurteilung meines Falles nicht erwarten darf.» Sie habe «momentan weder die Kraft noch das Geld, um die gerichtliche Auseinandersetzung weiterzuführen», erklärt Bono bei einem Treffen im Zürcher Seefeld. Mit dem Rückzug der Klage gegen die Zürich-Versicherung wolle sie aber auch verhindern, dass ein Urteil gesprochen und künftig dazu benützt werde, «berechtigte Forderungen von anderen Unfallopfern pauschal auf der Basis von fragwürdigen Berechnungen der Auffahrgeschwindigkeit abzuschmettern».

Vor elf Jahren, am 19. November 2002, war die Juristin Opfer eines Auffahrunfalls am Bürkliplatz geworden. Für die Zürich, involviert als Haftpflichtversicherung der fehlbaren Lenkerin und Unfallversicherung von Bono, war von Anfang an klar: Die Wucht des Aufpralls habe «deutlich unter dem Schwellenwert gelegen, ab dem eine Verletzung der Halswirbelsäule bei Auffahrunfällen in der Regel als möglich betrachtet wird.» Zu diesem Schluss war die Zürich auf der Basis eines biomechanischen Gutachtens gekommen, das ihre hauseigenen Spezialisten mithilfe der Unfallfotos erstellt hatten. Eine ärztliche Begutachtung Bonos gab es nicht, obwohl sie nur Tage nach dem Unfall notfallmässig für mehrere Wochen hospitalisiert werden musste. 

Am Unfalltag war in der Notfallaufnahme des Spitals lediglich ein Schleudertrauma festgestellt geworden – eine Fehldiagnose, wie sich erst fünf Jahre später zeigen sollte. Als die Beschwerden nicht abklangen, sondern unerträglich blieben, stellten Ärzte fest, dass Bono unter den Folgen von Nackenverletzungen litt, die man am Unfalltag auf den Röntgenbildern übersehen hatte. Zudem wurden – ebenfalls erst im Nachhinein – beträchtliche Hirnverletzungen radiologisch diagnostiziert.

Nach eingehender Untersuchung vertreten mittlerweile rund ein Dutzend Fachärzte die Meinung, dass sich Bono diese Verletzungen beim Unfall im Jahr 2002 zugezogen haben müsse. Das Handelsgericht liess diese neuen ärztlichen Befunde aber nie als Beweismittel, sogenannte Noven, zu. Die Richter beharrten vielmehr auf ihrer Überzeugung, dass familiäre und berufliche Überlastung der getrennt lebenden vierfachen Mutter und Anwältin für die Beschwerden verantwortlich seien und nicht «das banale Auffahrereignis». Das Bundesgericht schloss sich dieser Meinung an.

Erst als der TA aufdeckte, dass einer der involvierten Handelsrichter die Zürich-Versicherung praktisch zeitgleich als Rechtsanwalt vor demselben Gericht vertreten hatte, kam wieder Bewegung in die Sache. Das Bundesgericht hob das Urteil auf und gab den Fall «zur weiteren Behandlung» zurück. Freilich ohne zu definieren, was unter «weiterer Behandlung» zu verstehen sei.

Bono schöpfte Hoffnung, die ärztlichen Gutachten im Rahmen einer neuen Beweisaufnahme endlich vorlegen zu können. Mut machte ihr insbesondere die Einschätzung des emeritierten Zürcher Rechtsprofessors Karl Spühler, eines Experten auf dem Gebiet der Zivilprozessordnung. Für ihn war klar, dass das Handelsgericht im Fall Bono nach neuem Prozessrecht noch einmal ganz von vorn beginnen musste.
Doch das Handelsgericht entschied sich für das alte Prozessrecht und gegen ein neues Beweisverfahren. Mit der Begründung, der betreffende Richter habe das Mandat der Zürich erst in der letzten Phase der Beweisaufnahme übernommen. Bis dahin sei er (noch) nicht befangen gewesen; frühere Verfahrensschritte müssten nicht wiederholt werden. Die Tatsache, dass der Richter über Jahre bei der Winterthur-Versicherung und der Zürich-nahen XL Insurance in leitender Stellung tätig gewesen war, ehe er sich selbstständig gemacht hatte, um als Anwalt Mandate grosser Versicherungsgesellschaften zu übernehmen und zugleich Handelsrichter zu werden, genügte dem Handelsgericht nicht, um eine Befangenheit oder auch nur den Anschein einer Befangenheit nachzuweisen.

In dieser ausweglosen Lage schrieb Bono einen offenen Brief an Bundesrat Alain Berset und Josef Ackermann, den damaligen Präsidenten der Zürich-Versicherung. Auf zehn Seiten schilderte sie ihren Fall detailliert und bat um Vermittlung: «Vielleicht können Sie mir eine Türe aufstossen?» (TA vom 15. Juli).

Das Echo war ernüchternd. Für die Zürich antwortete der Sekretär des Verwaltungsrats: «Wir bitten um Verständnis, dass weder die Zürich noch deren Verwaltungsratspräsident sich ausserhalb eines laufenden Gerichtsverfahrens zu Ihren Anliegen äussern können. Es wird nun Sache des Gerichtes sein, über den Ausgang der Angelegenheit zu entscheiden.» Gesundheitsminister Berset schrieb: «Mir ist bewusst, dass das tägliche Leben uns alle in Schwierigkeiten bringen kann und dass die oft dadurch entstehenden erhöhten Anforderungen meist nur durch besondere Anstrengung der Betroffenen bewältigt werden können. Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Mut, diese Lebensumstände zu meistern.» 

So entschloss sich Bono, die Klage zurückzuziehen, denn: «Ohne neue Beweisaufnahme haben wir keine Chance.» Dem Handelsgericht wirft sie vor, es sei «augenscheinlich», dass es mit allen Mitteln die Absicht verfolgt habe, den Prozess «abzuwürgen». Das Vorgehen sei mit den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht zu vereinbaren.
Seit 2003 erhält Bono keine Versicherungsleistungen mehr. Auch nicht von der IV, die sie vor drei Jahren nach der Abklärung bei einer Medas in ihrem Beruf als Anwältin für 80 Prozent arbeitsfähig erklärt hat. Bono hatte den Wiedereinstieg jahrelang versucht, aber es ging nicht; sie konnte und kann sich komplexe Zusammenhänge schlicht nicht mehr merken. Bei Bekannten hoch verschuldet, ist sie inzwischen bei der Sozialhilfe gelandet. Nach einer Weiterbildung will sie nun versuchen, als freiberuflicher Coach zu arbeiten. Weder die Zürich noch das Handelsgericht wollen zum Fall Bono einen abschliessenden Kommentar abgeben.

Siehe auch Kommentar hier >>>

Quelle: Tagesanzeiger.ch/Newsnet 18.11.13

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Montag, 4. November 2013

Mandela - Freiheitskampf und Schweiz


 
Der einzige von Nelson Mandela persönlich gebilligte Film über sein Leben hat am Sonntag in seiner Heimat Premiere gefeiert. Zur Ausstrahlung von «Mandela: Long Walk to Freedom» nach der gleichnamigen Autobiografie kamen zahlreiche Wegbegleiter des südafrikanischen Anti-Apartheidshelden nach Johannesburg.

Mandela selbst fehlte: Nach einer lebensbedrohlichen Lungenentzündung und mehrmonatigem Spitalaufenthalt war der 95-Jährige zu schwach, um an der Premiere teilzunehmen. Mandelas Memoiren «Long Walk to Freedom» wurden 1994 veröffentlicht. Zwei Jahre später konnte sich Filmproduzent Anant Singh die Filmrechte sichern. Gedreht wurde der Film in Mandelas Geburtsort, in Johannesburg und in Kapstadt. Er erzählt die aussergewöhnliche Geschichte des 95-Jährigen von seiner Kindheit über seine lange Haft bis zu seiner Wahl zum ersten schwarzen Präsidenten Südafrikas im Jahr 1994. Justizminister Jeff Radebe sprach von einem «sehr bewegenden Kinofilm». «Ich musste immer wieder weinen», sagte er beim Verlassen des Kinos. Mandelas enger Freund und früherer Anwalt George Bizoz bedauerte das Fehlen der Hauptperson. «Mandela wäre sehr stolz gewesen», sagte er.

Die Schweiz hatte während der Zeit der Apartheid (1948 - 1994) das damalige südafrikanische Regime immer wieder offen und verdeckt unterstützt. So lief unter anderem der grösste Teil des südafrikanischen Goldhandels über Schweizer Banken (vor allem die UBS-Vorgängerin Schweizerische Bankgesellschaft). Die Schweizer Wirtschaft hielt sich ganz allgemein nicht an den von der UNO verhängten Boykott und investierte kräftig in Südafrika.

Die Hauptrolle im Film wird von dem britischen Schauspieler Idris Elba gespielt. Wegen eines Asthmaanfalls verpasste er seinen Flug in London und musste eine spätere Maschine nehmen. Der 41-Jährige kam gerade noch rechtzeitig zur Ausstrahlung. «Diese Geschichte ist so viel grösser als ich, grösser als jeder von uns», sagte er nach der Premiere. Der Film kommt am 28. November in alle südafrikanischen Kinos, Kinostart in den USA ist im Dezember.

Quelle: Agenturen / Guntram Rehsche

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Montag, 28. Oktober 2013

Ungenügende Noten für CH-Spitäler

Das Infektionsrisiko ist in der Schweiz deutlich höher als in anderen Ländern. Das Bundesamt für Gesundheit startet nun ein nationales Qualitätsprogramm, um die Zahl der Infektionsfälle zu senken.

Rund 600 Todesfälle und 15'000 Infektionserkrankungen könnte man jedes Jahr vermeiden, wenn in Operationssälen minimale hygienische Standards eingehalten würden. Das erklärt Swissnoso, eine Gruppe von leitenden Hygiene- und Infektionsspezialisten, die Spitalinfektionen seit 1994 zu bekämpfen versucht. Doch mit unverbindlichen Richtlinien und Empfehlungen wie «systematisches Händewaschen» und «Checkliste durchgehen» ist es dieser Organisation bisher nicht gelungen, die vermeidbaren Todes- und Krankheitsfälle genügend zu reduzieren. Eine Studie zeigt, dass die Hände nur in etwa 60 Prozent der gebotenen Gelegenheiten desinfiziert werden, wobei das Pflegepersonal pflichtbewusster ist als die Ärzte.

Punktuelle Fortschritte sind zwar in einzelnen Spitälern zu verzeichnen: Mit einem konsequenten Präventionsprogramm ist es der Intensivstation des Universitätsspitals Lausanne (CHUV) gelungen, die Zahl der Infektionen zu halbieren. Doch insgesamt hapert es mit der Hygienequalität in Schweizer Spitälern noch gewaltig. Deshalb will das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nach Aussage von Manfred Langenegger, Projektleiter Qualitätssicherung, ab 2015 mit Swissnoso ein nationales Qualitätsprogramm starten, um die Zahl der Wundinfektionen «wesentlich und nachhaltig zu senken». Vergleichszahlen von Swissnoso zeigen, dass die Schweiz im Vergleich zu Ländern der EU und zu den USA nicht einmal die durchschnittliche Qualität erreicht.  

Besonders schlecht sieht es bei Operationen an Dickdarm oder Enddarm aus: In der Schweiz erleidet jeder achte Patient eine Infektion, während es in Deutschland nur jeder elfte ist, in Frankreich jeder dreizehnte und in den USA jeder sechzehnte. Bei den insgesamt rund 9700 Darmoperationen pro Jahr käme es zu fast 400 Infektionen weniger, wenn die Behandlungsqualität in der Schweiz so gut wäre wie in Deutschland, und sogar zu fast 500 weniger, wenn die Qualität auf dem Niveau französischer Spitäler wäre. Bei diesen Werten handle es sich um eine «robuste statistische Aussage», schreibt Swissnoso und hält fest, dass die Infektionsrate nach Darmeingriffen in der Schweiz «vergleichsweise hoch» sei.

Auch nach dem Einsetzen von Kniegelenks- und Hüftgelenksprothesen ist die Infektionsrate in der Schweiz merklich höher als im Durchschnitt der EU. Wären die Infektionen nach Hüft- oder Kniegelenksoperationen bei uns so selten wie beispielsweise in Grossbritannien, könnten in der Schweiz jährlich über 300 Infektionsfälle vermieden werden. Infektionen bereiten Ärzten und Betroffenen zunehmend Kopfzerbrechen, weil es immer mehr Keime gibt, die gegen Antibiotika resistent sind.

Die Vergleichsstudie hatte Swissnoso im Auftrag des Nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung in Spitälern (ANQ) durchgeführt. Der ANQ wird von den Kantonen, dem Spitalverband H+ und dem Krankenkassenverband Santésuisse finanziert. An einer Medienkonferenz im August hat der ANQ lediglich Argumente verbreitet, die das schlechte Abschneiden der Schweiz relativieren sollten. Die Schweiz schneide vor allem deshalb schlecht ab, weil sie Infektionen, die erst nach dem Spitalaustritt auftreten, viel gründlicher erfasse. Swissnoso schreibt allerdings selber, dass die angewandte «Methode weitgehend identisch und somit vergleichbar mit andern nationalen Erfassungsprogrammen» war. Bei den Bypassoperationen jedenfalls muss die Erfassung von Infektionen erst nach Spitalaustritt etwa gleich gut erfolgt sein. Denn in Deutschland und der Schweiz traten fast 60 Prozent der Wundinfektionen erst im Laufe eines Jahres nach der Operation auf. Doch hierzulande kam es bei einem von 19 Patienten zu einer postoperativen Infektion, in Deutschland hingegen nur bei einem von 34.
 
Der ANQ verschwieg Faktoren, welche die Schweizer Zahlen noch schlechter aussehen lassen könnten. Erstens hatte die Hälfte aller Spitäler nicht mitgemacht, darunter vermutlich solche, die ein schlechtes Abschneiden befürchteten. Und zweitens haben selbst die teilnehmenden Spitäler Daten zu einzelnen Operationen verweigert, möglicherweise zu solchen, bei denen sie ein schlechtes Abschneiden befürchteten. Schliesslich gab es drittens – anders als etwa in Holland – keine unabhängige Stelle, welche die von den Spitälern gelieferten Daten kontrollierte. Der Möglichkeiten, Daten zu beschönigen, gibt es viele. Bereits 2009 hatte ein Länderbericht der OECD/WHO die Schweiz kritisiert, dass sie sich «zu sehr auf die Selbstregulierung durch die Fachgesellschaften verlässt» und kein überzeugendes Kontrollorgan existiere. In den USA mussten Spitäler ihre Infektionszahlen nach oben korrigieren, nachdem die Angaben extern kontrolliert wurden.

Zu besonders vielen vermeidbaren Infektionen komme es, wenn in Operationssälen eine autoritär geprägte Kultur herrsche, erklärt Professor Peter Pronovost von der Johns-Hopkins-Universität in Baltimore, eine internationale Infektionskoryphäe. Sei der Chirurg ein Hierarch, würden es die Anwesenden im Operationssaal nicht wagen, zu intervenieren, falls etwas schiefzugehen drohe oder wenn der Chef nach einem Telefon oder dem Drücken einer Türfalle die Hände nicht erneut desinfiziere. Trotzdem erfasst Swissnoso die Infektionsraten einzelner Chirurgen nicht. Und die Spitäler wollen nichts wissen von Sanktionen, wenn das Personal im Operationssaal schweigt. Man wolle das «Denunzieren» nicht fördern, lautet die Begründung. Opfer sind Patienten, denen verlängerte Behandlungen und ein vorzeitiges Sterben drohen.
 
Die erfassten Infektionsraten der einzelnen Spitäler wollen Swissnoso und der Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern nicht bekannt geben, auch nicht die Häufigkeit je nach Spitaltypen – Universitätsspitäler, Zentrumsspitäler und Regionalspitäler. Es seien «zu viele Ko-Faktoren» im Spiel, um die Zahlen zuverlässig vergleichen zu können, sagen sie. Bei künftigen Vergleichen wollen Swissnoso und ANQ die Infektionszahlen der einzelnen Spitäler veröffentlichen, verspricht Swissnoso-Generalsekretär Erich Tschirky. In einigen US-Bundesstaaten und in Grossbritannien ist diese Transparenz längst vorhanden. Wer eine nicht notfallmässige Darm- oder Bypassoperation vor sich hat oder ein künstliches Gelenk möchte, bleibt deshalb im Ungewissen, wo er am ehesten riskiert, an einer vermeidbaren Infektion zu erkranken oder sogar zu sterben: ob in einem Universitätsspital, einem Zentrumsspital oder einem Regionalspital. Auch die schwarzen Schafe unter den Spitälern kann er nicht meiden. 

Quelle: Tages-Anzeiger 28.10.13

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Montag, 21. Oktober 2013

Gerangel um 1:12-Initiative

Ein Finanzprofessor ist klar für die Initiative

Finanzprofessor Marc Chesney hielte ein 1:20-Verhältnis angebrachter, unterstützt aber trotzdem die Juso-Initiative. Wirtschaftsvertreter zeigen sich derweil besorgt ob der neusten Umfragewerte.

Finanzprofessor Marc Chesney stellt sich auf die Seite der 1:12-Initiative. «1:20 wäre für die Schweiz wahrscheinlich angebrachter als 1:12», sagte er im Interview mit dem «SonntagsBlick». Aber jetzt gehe es um die Wahl zwischen 1:12 und Status quo. «Ich werde klar für die Initiative stimmen.» Die Lohnentwicklung in der Finanzbranche sei in den vergangenen 30 Jahren völlig ausser Kontrolle geraten. «Die heutigen Lohndifferenzen sind weder moralisch noch ökonomisch vertretbar», sagte Chesney, der am Institut für Banking und Finance der Universität Zürich unterrichtet.

Bezweifelt Abzug
Dass Grossbanken bei einem Ja zur Initiative ins Ausland abwandern, bezweifelt er. «Die Institute sollten bei einem Wegzug ihre faktische Staatsgarantie verlieren – das heisst, dass sie in einem finanziellen Notfall, wie er etwa 2008 bei der UBS aufgetreten ist, nicht mehr mit Schweizer Steuergeldern gerettet werden könnten.» «Mal sehen», fragt Chesney, «welcher ausländische Steuerzahler in diesem Fall einspringen würde: der Amerikaner, der Engländer, oder der Singapurer? Bonne Chance!»

Wirtschaftsvertreter zeigen sich besorgt
Einen Monat vor der Abstimmung steht die 1:12-Initiative verhältnismässig gut da: Gemäss einer SRG-Umfrage wollen 44 Prozent der Stimmberechtigten die Initiative annehmen, ebenfalls 44 Prozent wollen sie ablehnen, wie am Freitag bekannt wurde. Andreas Koopmann, Verwaltungsratspräsident der Georg Fischer AG und Vizepräsident von Nestlé, zeigt sich gegenüber der «Schweiz am Sonntag» besorgt. «Kein einziges ausländisches Unternehmen würde bei einer Annahme der Initiative mehr in die Schweiz ziehen wollen.» Mehrere Unternehmen planten zudem Szenarien zur Verlagerung zumindest eines Teils der Tätigkeiten ins Ausland. So würden in den Verwaltungsräten von Georg Fischer AG, Nestlé und Credit Suisse derartige Szenarien durchgespielt. «Manche Szenarien sehen vor, einen Teil der Tätigkeiten zu verlagern, der Extremfall wären Sitzverlegungen. Jedes Szenario wäre mit schlechten Nachrichten für den Wirtschaftsstandort Schweiz verbunden», lässt sich Koopmann zitieren. 

Ruedi Noser, FDP-Nationalrat und Präsident des Wirtschaftsnetzwerks Succèsuisse, fordert eine deutliche Ablehnung der Initiative: «Die Initiative muss mit einem Nein-Anteil von über 70 Prozent bachab geschickt werden. Alles andere wäre eine Kriegserklärung an die Wirtschaft.» (mw/sda)

Interview mit dem FDP-Nationalrat Ruedi Noser

Herr Noser, laut der SRG-Trendumfrage von Freitag sind Gegner und Befürworter der 1:12-Initiative mit jeweils 44 Prozent gleichauf. Überrascht Sie dieses Ergebnis?
Das ist schwierig zu sagen. Das Ergebnis kann jedoch gut dazu dienen, die Gegner der Initiative zu mobilisieren. Und ich bin mir sicher, dass dies auch gelingt.

Inwiefern?
Alle potenziellen Gegner wissen nach diesem Ergebnis, dass sie an die Urne gehen müssen.

Bis zur Abstimmung am 24. November bleibt etwa ein Monat. Sie hoffen auf einen Nein-Anteil von 70 Prozent. Was muss passieren, damit der unentschlossene Stimmbürger sich an der Urne nicht für ein Ja entscheidet?
Es ist absolut realistisch, dass weniger als 30 Prozent der Initiative zustimmen. Das Potenzial der Befürworter ist bereits ausgeschöpft – es ist also essenziell, dass wir die Gegner mobilisieren können.

Wie wollen Sie das konkret tun?
Mit mehr persönlichem Engagement. Ich selbst werde bis zur Abstimmung noch mehr als 20 Auftritte absolvieren. Und ich hoffe, dass der eine oder andere auch noch motiviert ist, gegen die Initiative zu kämpfen. Man muss sich bewusst sein: Keine grosse Firma kann mit einem Ja leben.

Bisher haben sich grosse Unternehmen nur vereinzelt zur 1:12-Initiative geäussert, wie etwa Kühne&Nagel-Aktionär Klaus-Michael Kühne. Auch grosse internationale Konzerne mit Sitz in der Schweiz haben bisher geschwiegen. Wünschen Sie sich mehr Unterstützung aus der Wirtschaft?
Die Bevölkerung ist darauf angewiesen, vor einer Abstimmung klar über deren Folgen aufgeklärt zu werden. Es ist also wichtig, dass sich die Wirtschaft zu Wort meldet – hier wünsche ich mir mehr persönliches Engagement. Es liegt in der Verantwortung der direkten Demokratie, die Bürger zu informieren.

Ist bisher genügend aufgeklärt worden?
Ganz klar nein. Denn: Grosse Firmen werden bei einem Ja zur 1:12-Initiative Konsequenzen ziehen müssen. Sie haben dabei zwei Möglichkeiten – entweder die Bestimmungen zu umgehen, oder wegzuziehen. Also würde ein Ja an der Urne dazu führen, dass Unternehmen gewisse Managerposten nicht mehr in der Schweiz besetzen würden. Es ist nicht im Interesse unseres Landes, wenn Entscheidungen nicht mehr in der Schweiz gefällt werden.

Werden bei einem Ja an der Urne weitere Firmen die Schweiz verlassen, wie das Klaus-Michael Kühne angekündigt hat?
Das kann ich nicht sagen. Aber eines ist klar: Schon die Umsetzung der Minder-Initiative wird dazu führen, dass Firmen die Schweiz verlassen werden.

Im Vorfeld der Abzocker-Initiative bauten die Gegner eine Drohkulisse vom «Massenexodus Schweizer Firmen» auf. Nach dem überwältigenden Ja von 68 Prozent stürzte diese Kulisse ein. Ist das der Grund, warum die Nein-Kampagne zu 1:12 bisher nicht den gewünschten Erfolg hat?
Im Vergleich mit der Abzocker-Initiative ist die aktuelle Kampagne zu 1:12 viel erfolgreicher. Die Initiative hat jetzt schon keine Chance mehr auf eine Mehrheit. Entscheidend wäre aber ein grosses Nein zur Initiative.

Manche halten ein Nein von 70 Prozent für nicht realistisch. Was entgegnen Sie diesen Skeptikern?
Bisher hat sich die Schweiz in Abstimmungen immer wirtschaftsfreundlich gezeigt – Abstimmungen mit wirtschaftlichem Inhalt wurden immer sehr deutlich gewonnen, siehe etwa die abgelehnte Initiative zu sechs statt vier Wochen Ferien im Jahr. Es ist durchaus möglich, auch bei der 1:12-Initiative ein Verhältnis von 30:70 hinzubekommen. Man sollte sich Ziele setzen und auch dafür kämpfen.

Im «SonntagsBlick» zweifelt der Zürcher Finanzprofessor Marc Chesney daran, dass Grossbanken wie CS oder UBS bei einem Ja an der Urne aus der Schweiz wegziehen würden. Sie würden bei einem Wegzug ihre Staatsgarantie verlieren und bei einem Notfall nicht gerettet werden können. Was halten Sie von diesem Argument?
Die Aussage ist sachlich falsch – ich verstehe nicht, wie der Professor so etwas sagen kann. Mit den KMU-Krediten und dem Zahlungsverkehr sind UBS und CS in der Schweiz «too big to fail». Also müssen sie auch in der Schweiz gerettet werden, selbst wenn sie ihren Hauptsitz im Ausland haben. Diese Bemerkung ist eines Finanzprofessors unwürdig. 


Quelle: Tages-Anzeiger 21.10.13

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Sonntag, 22. September 2013

So hat das Volk entschieden

Entscheide bei drei nationalen Vorlagen: Das Epidemiengesetze wird mit 60 Prozent angenommen. 55,8 Prozent sagen Ja zum Dauerbetrieb in Tankstellenshops. Schiffbruch erleidet die Abschaffung der Wehrpflicht.

Ja zur Tankstellenshop-Liberalisierung
Ticker mit allen Resultaten
Kommentar: «Der gesunde Menschenverstand siegt»

Ja zum Dauerbetrieb in Tankstellenshops: 55,8 Prozent der Stimmenden haben eine Änderung des Arbeitsgesetzes angenommen. Diese schafft die Voraussetzung dafür, dass bestimmte Tankstellenshops für den Verkauf des gesamten Sortiments rund um die Uhr Personal beschäftigen dürfen.
Für die Liberalisierung sprachen sich rund 1'324'500 Personen aus, dagegen 1'049'500. Nein sagte die Mehrheit in den Kantonen Jura, Wallis, Uri, Neuenburg und Freiburg, am deutlichsten im Kanton Jura mit einem Nein-Stimmen-Anteil von über 65 Prozent.
In urbanen Gebieten war die Zustimmung tendenziell deutlicher als in ländlichen, wo Skepsis gegenüber der 24-Stunden-Gesellschaft zu herrschen scheint. Dies gilt auch für die Westschweizer Kantone: Im Kanton Genf sagten 57 Prozent Ja, im Kanton Waadt 55 Prozent. Ein klares Stadt-Land-Muster war indes nicht erkennbar.

Klares Nein zu GSoA-Initiative
Ticker mit allen Resultaten
Kommentar: «Selbst verschuldete Schlappe»

In der Schweiz wird die Wehrpflicht nicht abgeschafft. Volk und Stände verwarfen die Volksinitiative «zur Abschaffung der Wehrpflicht» der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) am Wochenende sehr deutlich, nämlich mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 73,2 Prozent. In keinem einzigen Kanton fand das Anliegen eine Mehrheit. Rund 1'761'000 Stimmende lehnten das Volksbegehren ab, rund 646'100 legten ein Ja ein. Die Deutschschweizer äusserten sich mit durchschnittlich 75,5 Prozent Nein-Stimmen klar ablehnender zur Initiative als die Westschweizer und das Tessin mit knapp 72 Prozent Nein.
Am deutlichsten war das Nein in ländlichen Gebieten der Ost- und der Zentralschweiz. Den höchsten Nein-Anteil hatte Uri mit 85 Prozent. Über 80 Prozent Nein-Stimmen gab es auch in Ob- und Nidwalden, Appenzell Innerrhoden, Schwyz, Glarus und Thurgau.
Die tiefsten Nein-Anteile hatten mit 57,9 und 58,6 Prozent Genf und der Kanton Jura. Auch in Zürich, in den beiden Basel und in der Waadt fand die Initiative mehr Zustimmung als im landesweiten Durchschnitt. Leicht höher war der Wert dagegen im Kanton Bern.

Moderneres Epidemiengesetz vom Volk gutgeheissen
Ticker mit allen Resultaten
Der Bund erhält ein moderneres Epidemiengesetz. Damit sollen die Behörden besser gegen übertragbare Krankheiten vorgehen und diesen besser vorbeugen können. Das Volk stimmte mit 60 Prozent zu. Abgelehnt wurde das Gesetz in vier konservativen Kantonen.
Die relativ klare Zustimmung zum Gesetz ist vor allem auf die hohen Ja-Anteile in der Westschweiz sowie in den städtischen Kantonen zurück zu führen. In Genf (77,8 Prozent) und in der Waadt (73,5 Prozent) sagten je über 70 Prozent der Stimmenden Ja, in Basel-Stadt waren es 67,7 Prozent und in Zürich 60,5 Prozent.
Dagegen verfingen vor allem in der östlichen Schweiz und in den Landkantonen die Argumente der Gegner um den St. Galler Naturheilpraktiker Daniel Trappitsch, die vor dem «Impfzwang» und internationalem Einfluss warnten.
In Appenzell Ausserrhoden erreichte der Ja-Anteil nur knapp 45 Prozent. Die Mehrheit in Schwyz, Appenzell Innerrhoden und Uri sagte ebenfalls Nein. In Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen, Glarus und Obwalden fiel die Zustimmung nur knapp aus. Schweizweit stimmten insgesamt 1'416'500 Personen für das revidierte Epidemiengesetz, 944'600 Stimmende lehnten es ab. 

Quelle: Tages-Anzeiger 22.9.13

Montag, 16. September 2013

Textübung vom 2. September 2013


Zusammenfassung Zeitungsartikel – aufgetauchte Fehler und so :-) Die jeweils richtigs Version muss heissen:

·      Da das Bevölkerungswachstum sehr stark ist
·      Die Lupenschreibe
·      Das Lupenschreiben
·      Die SVP stört es, dass die Asylbewerber dazu gezählt werden.
·      Das Parlament hat 200 Mitglieder, Ständerat 46 Mitglieder
·      Kanton = Stand
·      Der Nationalrat wird gewählt ...
·      Zürich ist die berühmteste Stadt der Schweiz