Montag, 19. August 2013

Das «Gummibärli» wird legalisiert

Der Mix Wodka Red Bull darf auf Barkarten angepriesen werden. Eine schädigende Wirkung solcher Mischgetränke konnte nicht nachgewiesen werden.

Heute noch strafbar: Barkeeper dürfen nach den geltenden Gesetzen Wodka und Red Bull nicht mischen.
 
Heute noch strafbar: Barkeeper dürfen nach den geltenden Gesetzen Wodka und Red Bull nicht mischen.


Wodka Red Bull ist in der Partyszene ein beliebter Longdrink. «Gummibärli» heisst dieses süss-alkoholische Mischgetränk im Volksmund. Das «Gummibärli» dürfte es aber gar nicht geben. Sein Ausschank ist nach schweizerischem Recht – im Gegensatz zur EU – nicht erlaubt. Der Grund ist ein Absatz in der Verordnung über die Speziallebensmittel des Bundes. Dort steht, dass Energy Drinks wie Red Bull oder ähnliche Getränke nicht mit Alkohol gemischt werden dürfen.
Ob das Getränk auch am Basler Klosterbergfest vom kommenden Wochenende verkauft wird, ist nun die Frage. «Mir wäre das neu, dass man das Getränk nicht verkaufen darf. Unser Getränkelieferant sagt, dass er an viele Stände Wodka und Red Bull liefert», sagt Angela Bryner, Gesamtkoordinatorin des Klosterbergfestes. In einem Merkblatt für Standbetreiber des Klosterbergfestes jedoch merkt der Gesundheitsschutz Basel-Stadt an, dass auf der Karte der Bars das Getränk nicht angepriesen werden darf.
Offenbar verleiht das «Gummibärli» der Fantasie der Standbetreiber Flügel. Die Bars greifen in die Trickkiste. Sie führen Wodka und Red Bull getrennt voneinander auf der Karte. «Wenn der Kunde es selbst mischt, liegt es in dessen Verantwortung. Strafbar ist das dann nicht», sagt Giulio Vögelin, Stellvertreter des Leiters des Lebensmittelinspektorats Basel-Stadt. Fehlbar machen würde sich hingegen der Barkeeper, wenn er das Getränk fertig gemixt dem Kunden überreicht. Er würde gegen das Lebensmittelgesetz verstossen und könnte verwarnt werden. Das ist den Betreibern von Discos und Bars bekannt. Stefanie Klär, Programmleiterin der Kuppel: «Wir bieten keinen Wodka Red Bull auf unserer Karte an.» Die Getränke sind aber separat voneinander erhältlich. Klär: «Wir hören immer wieder, dass unsere Gäste Wodka und Red Bull getrennt bestellen und selbst mischen.»

Neue Getränkeverordnung
Die Swiss Barkeeper Union rät ihren Mitgliedern davon ab, das Mischgetränk auf der Karte anzupreisen. «In der Praxis ist es aber so, dass jeder Barkeeper Wodka Red Bull serviert. Auch an Jugendfesten wird der Drink stark nachgefragt», sagt Präsidentin Kathrin Leisi. 
Mit dieser «merkwürdigen» Regelung, wie sie Vögelin nennt, ist es voraussichtlich im Herbst vorbei. Die Energy Drinks sollen aus der Verordnung über Speziallebensmittel gestrichen und in die Verordnung über alkoholfreie Getränke überführt werden. Darüber wird das Parlament in Bern in der Herbstsession entscheiden. «Die Kennzeichnung ‹nicht mit Alkohol mischen› könnte dann hinfällig werden», sagt Vögelin. Für die Barkeeper und Standbetreiber von Festen wird das bedeuten, dass sie den Drink ganz legal anpreisen und verkaufen dürfen.
Red Bull prescht vor
Grosse Probleme bereitet der aktuelle gesetzliche Passus den Lebensmittelkontrolleuren in der Region nicht. «Wir hatten in den letzten Jahren kaum Probleme damit und nur selten festgestellt, dass ein solcher Drink den Kunden bereits fertig gemischt verkauft wurde», sagt Vögelin.
Im Baselbiet werden die Getränkekarten bei einer Inspektion auf Drinks wie Wodka Red Bull kontrolliert. «Das ist aber kein Schwerpunktthema», sagt Rainer Fretz-Männel, stellvertretender Kantonschemiker des Kantons Baselland. Auch hier werden an die Betreiber von Festwirtschaften Merkblätter abgegeben, wie sie den Umgang mit Wodka Red Bull handhaben müssen.
Den Hinweis «nicht mit Alkohol mischen» bereits gestrichen hat der Energy-Drink-Hersteller Red Bull. Der Aufdruck findet sich nicht mehr auf den Dosen, obwohl sie in der Schweiz hergestellt werden. Bei Coop, der das Getränk im Sortiment hat, löst das Erstaunen aus. «Es muss sich dabei um eine Ausnahme handeln. Das hängt wohl mit ­einer Aktion zusammen, die wir vor Kurzem im Angebot hatten und die für den EU-Raum produziert worden ist», sagt Mediensprecher Urs Meier.

Ausländisches Recht
Interessant ist, dass auf sämtlichen anderen Energy Drinks der Aufdruck, «Nicht mit Alkohol mischen» vorhanden ist. So zum Beispiel auf den Produkten von Coop Prix Garantie, M-Budget der Migros oder dem ok.-Energy-Drink der Kioskbetreiberin Valora. Das Fehlen des Hinweises auf Red-Bull-Dosen beantwortet der Mediensprecher von Red Bull Schweiz, der namentlich nicht genannt werden will, mit dem Inkrafttreten einer «Allgemeinverfügung» des Bundesamts für Gesundheit. «Die ist für unsere Produkte in der Schweiz anwendbar. Seit deren Erlass muss der Hinweis ‹Nicht mit Alkohol mischen› nicht mehr erwähnt werden. Dies im Einklang mit den Etikettierungsvorschriften auf EU-Ebene.»

Laut Bundesamt für Gesundheit ist es zulässig, weil es sich um das sogenannte Cassis-de-Dijon-Prinzip handle. Mediensprecherin Eva van Beek: «Schweizer Hersteller dürfen nach ausländischem Recht produzieren und deshalb kann davon ausgegangen werden, dass dieser Hinweis nicht länger angebracht ist.» Das heisse also, wenn das in der Schweiz hergestellte Red Bull nach den gleichen Standards wie Red Bull im europäischen Raum produziert ist, braucht es den Hinweis nicht.

Weniger spüren, mehr trinken
Für den Verkauf von Wodka Red Bull ist das wohl fördernd, wenn der angstmachende Hinweis fehlt. Zwar bewirbt Red Bull das Produkt nicht als Mixgetränk mit Alkohol. Der Mediensprecher: «Manche Konsumenten mischen es jedoch gerne mit verschiedenen alkoholischen Getränken.»
Eine schädigende Wirkung solcher Mischgetränke könne nicht nachgewiesen werden. Aber eventuell, dass sie in grösseren Mengen konsumiert werden. Martin Jordan, Mediensprecher des Universitätsspitals Basel-Stadt: «Der Energy Drink wirkt aufputschend, wohingegen der Alkohol eine ermüdende Wirkung hat. Das kann dazu führen, dass der Konsument die Wirkung des Alkohols nicht spürt und mehr trinkt.»

Quelle: TA-Online / Basler Zeitung 19.8.13

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