Montag, 4. November 2013

Vom Schutz der Persönlichkeit

Leserin Milena P.* sah sich beim Salatessen im Freien unverhofft einer fliegenden Kamera gegenüber. Darf sie einfach so gefilmt werden? Tagesanzeiger.ch/Newsnet klärte den Fall ab.


 
Milena P.* sitzt in einer Gartenwirtschaft am Greifensee bei Niederuster und hört dieses hochfrequente Surren näher kommen, das entfernt an einen Zahnarztbohrer erinnert. Sie schaut sich um und blickt in die Linse einer Gopro-Kamera, die an dem Quadrocopter montiert ist, der fünf Meter über ihr schwebt. «Ich will in Ruhe essen, und mich stört es, wenn mir ein fliegendes Auge in den Teller guckt», sagt die junge Frau. «Ich habe mich umgeschaut, der Typ mit der Fernsteuerung war nirgends zu sehen.» Das Fluggerät ist nach einigen Sekunden weitergeflogen und hat eine empörte Milena P. zurückgelassen. «Ich will mich doch nicht auf Youtube sehen, wie ich einen Salat esse.» Alle Gäste in der gut besetzten Wirtschaft seien von der Drohne gestört worden, und einige hätten beim Besitzer intervenieren wollen, sagte sie weiter.

Szenenwechsel. Ein Balkon in der dritten Etage mit Blick auf Quartierstrasse und Nachbarhäuser in Zürich-Wiedikon. Ingo C.* sitzt auf dem Balkon, raucht eine Zigarette und trinkt Kaffee. «Ich wollte gerade telefonieren, da hörte ich erst das Surren, und dann tauchte dieses Ding keine zwei Meter vor mir auf.» Der Familienvater wollte sich nicht filmen lassen. «Ich habe mir den Besen gegriffen und wollte das Gerät aus der Luft fegen, aber da war es schon weggeflogen.» Auch Ingo C. hat niemanden mit einer Fernsteuerung gesehen. «Haben die eigentlich keinen Respekt vor der Privatsphäre anderer Leute?»

Die beiden sind keine Einzelfälle. Quadrocopter können ein ganzes Restaurant verärgern, aber kaum jemand würde wegen eines solchen Fluggerätes Anzeige erstatten, wie Judith Hödl, Mediensprecherin der Stadtpolizei Zürich, bestätigt: Bisher seien keine Anzeigen erstattet worden – weder wegen Lärmbelästigung noch wegen Verletzung der Privatsphäre. Das könnte auch einen anderen Grund haben. Milena P. wusste nach eigenen Angaben gar nicht, dass sie sich rechtlich gegen das fliegende Auge wehren könnte.

Im Büro des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) verfolgt man die Entwicklung mit wachsendem Interesse. Mediensprecherin Eliane Schmid: «Seit solche Geräte immer billiger werden, wächst das Gefährdungspotenzial für die Privatsphäre kontinuierlich an. Wir werden die Entwicklung im Auge behalten.»

In beiden eingangs geschilderten Fällen sieht Schmid einen Verstoss gegen das Datenschutzgesetz: «Wer erkennbare Personen aufnimmt, benötigt einen Rechtfertigungsgrund, also die Einwilligung der Betroffenen.» Ein Verstoss liegt auch vor, wenn «Aufnahmen von normalerweise nicht einsehbaren Orten gemacht werden». Als Beispiel führt Schmid das Bundesgerichtsurteil zu Google Street View an. Demnach muss Google die Aufnahmegeräte auf den Autos tiefer anbringen, weil die Kameras Einblicke in umfriedete Höfe oder über Hecken gewährt haben, die sonst für einen Passanten oder Automobilisten nicht einsehbar gewesen wären. «Wenn ein solcher Drohnenpilot beispielsweise durch ein Fenster ins Wohnungsinnere filmt, kann er eventuell auch strafrechtlich belangt werden», sagt Schmid weiter, «denn dann liegt eine Verletzung des Privat- oder gar des Geheimbereichs vor.»

Quadrocopter der unteren Preisklasse können mit einer Batterieladung etwa 10 Minuten in der Luft bleiben und bis auf 300 Meter Distanz ferngesteuert werden. Die leistungsfähigeren und auch deutlich teureren Modelle, ab 2000 Franken, können bei einer höheren Nutzlast einige Minuten länger in der Luft bleiben und haben eine Reichweite von 500 Metern und mehr. Dies entspricht etwa der Distanz Paradeplatz bis See. 

Für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen unter 30 Kilogramm Gewicht benötigt man keine Bewilligung vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl). Allerdings ist die Verordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien einzuhalten. Diese verlangt unter anderem, «dass der ‹Pilot› jederzeit direkten Augenkontakt zu seinem Flugobjekt hat». Dies ist nicht immer gewährleistet. Viele Modelle lassen sich mit Videobrille steuern. Auch hierfür gibt es Regeln: «Will jemand technische Hilfsmittel wie Feldstecher oder Videobrillen einsetzen, um die natürliche Sichtweite der Augen zu erweitern, ist dafür eine Bewilligung des Bazl erforderlich.»

Diese Regel kann umgangen werden, wenn man eine weitere Person zuzieht: «Innerhalb des Sichtbereiches des ‹Piloten› ist der Betrieb mit Videobrillen und dergleichen gestattet, sofern ein zweiter ‹Operateur› den Flug überwacht und bei Bedarf jederzeit in die Steuerung des Fluggerätes eingreifen kann. Der ‹Operateur› muss sich am gleichen Standort befinden wie der Pilot.»  Das Reglement erlaubt auch Luftaufnahmen. Diese sind zulässig, «sofern die Vorschriften zum Schutz militärischer Anlagen berücksichtigt werden. Zu beachten sind dabei auch der Schutz der Privatsphäre respektive die Vorschriften des Datenschutzgesetzes.» Das heisst, es dürfen keine Personen erkennbar abgebildet werden. Ein weiterer Regelpunkt lautet: «Wer eine Drohne oder ein Flugmodell mit mehr als 500 Gramm Gewicht betreibt, muss für allfällige Schäden eine Haftpflichtdeckung im Umfang von mindestens 1 Million Franken gewährleisten.»

(*Namen der Redaktion bekannt)  

Quelle: Tagesanzeiger.ch/Newsnet

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Mandela - Freiheitskampf und Schweiz


 
Der einzige von Nelson Mandela persönlich gebilligte Film über sein Leben hat am Sonntag in seiner Heimat Premiere gefeiert. Zur Ausstrahlung von «Mandela: Long Walk to Freedom» nach der gleichnamigen Autobiografie kamen zahlreiche Wegbegleiter des südafrikanischen Anti-Apartheidshelden nach Johannesburg.

Mandela selbst fehlte: Nach einer lebensbedrohlichen Lungenentzündung und mehrmonatigem Spitalaufenthalt war der 95-Jährige zu schwach, um an der Premiere teilzunehmen. Mandelas Memoiren «Long Walk to Freedom» wurden 1994 veröffentlicht. Zwei Jahre später konnte sich Filmproduzent Anant Singh die Filmrechte sichern. Gedreht wurde der Film in Mandelas Geburtsort, in Johannesburg und in Kapstadt. Er erzählt die aussergewöhnliche Geschichte des 95-Jährigen von seiner Kindheit über seine lange Haft bis zu seiner Wahl zum ersten schwarzen Präsidenten Südafrikas im Jahr 1994. Justizminister Jeff Radebe sprach von einem «sehr bewegenden Kinofilm». «Ich musste immer wieder weinen», sagte er beim Verlassen des Kinos. Mandelas enger Freund und früherer Anwalt George Bizoz bedauerte das Fehlen der Hauptperson. «Mandela wäre sehr stolz gewesen», sagte er.

Die Schweiz hatte während der Zeit der Apartheid (1948 - 1994) das damalige südafrikanische Regime immer wieder offen und verdeckt unterstützt. So lief unter anderem der grösste Teil des südafrikanischen Goldhandels über Schweizer Banken (vor allem die UBS-Vorgängerin Schweizerische Bankgesellschaft). Die Schweizer Wirtschaft hielt sich ganz allgemein nicht an den von der UNO verhängten Boykott und investierte kräftig in Südafrika.

Die Hauptrolle im Film wird von dem britischen Schauspieler Idris Elba gespielt. Wegen eines Asthmaanfalls verpasste er seinen Flug in London und musste eine spätere Maschine nehmen. Der 41-Jährige kam gerade noch rechtzeitig zur Ausstrahlung. «Diese Geschichte ist so viel grösser als ich, grösser als jeder von uns», sagte er nach der Premiere. Der Film kommt am 28. November in alle südafrikanischen Kinos, Kinostart in den USA ist im Dezember.

Quelle: Agenturen / Guntram Rehsche

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Montag, 28. Oktober 2013

Ungenügende Noten für CH-Spitäler

Das Infektionsrisiko ist in der Schweiz deutlich höher als in anderen Ländern. Das Bundesamt für Gesundheit startet nun ein nationales Qualitätsprogramm, um die Zahl der Infektionsfälle zu senken.

Rund 600 Todesfälle und 15'000 Infektionserkrankungen könnte man jedes Jahr vermeiden, wenn in Operationssälen minimale hygienische Standards eingehalten würden. Das erklärt Swissnoso, eine Gruppe von leitenden Hygiene- und Infektionsspezialisten, die Spitalinfektionen seit 1994 zu bekämpfen versucht. Doch mit unverbindlichen Richtlinien und Empfehlungen wie «systematisches Händewaschen» und «Checkliste durchgehen» ist es dieser Organisation bisher nicht gelungen, die vermeidbaren Todes- und Krankheitsfälle genügend zu reduzieren. Eine Studie zeigt, dass die Hände nur in etwa 60 Prozent der gebotenen Gelegenheiten desinfiziert werden, wobei das Pflegepersonal pflichtbewusster ist als die Ärzte.

Punktuelle Fortschritte sind zwar in einzelnen Spitälern zu verzeichnen: Mit einem konsequenten Präventionsprogramm ist es der Intensivstation des Universitätsspitals Lausanne (CHUV) gelungen, die Zahl der Infektionen zu halbieren. Doch insgesamt hapert es mit der Hygienequalität in Schweizer Spitälern noch gewaltig. Deshalb will das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nach Aussage von Manfred Langenegger, Projektleiter Qualitätssicherung, ab 2015 mit Swissnoso ein nationales Qualitätsprogramm starten, um die Zahl der Wundinfektionen «wesentlich und nachhaltig zu senken». Vergleichszahlen von Swissnoso zeigen, dass die Schweiz im Vergleich zu Ländern der EU und zu den USA nicht einmal die durchschnittliche Qualität erreicht.  

Besonders schlecht sieht es bei Operationen an Dickdarm oder Enddarm aus: In der Schweiz erleidet jeder achte Patient eine Infektion, während es in Deutschland nur jeder elfte ist, in Frankreich jeder dreizehnte und in den USA jeder sechzehnte. Bei den insgesamt rund 9700 Darmoperationen pro Jahr käme es zu fast 400 Infektionen weniger, wenn die Behandlungsqualität in der Schweiz so gut wäre wie in Deutschland, und sogar zu fast 500 weniger, wenn die Qualität auf dem Niveau französischer Spitäler wäre. Bei diesen Werten handle es sich um eine «robuste statistische Aussage», schreibt Swissnoso und hält fest, dass die Infektionsrate nach Darmeingriffen in der Schweiz «vergleichsweise hoch» sei.

Auch nach dem Einsetzen von Kniegelenks- und Hüftgelenksprothesen ist die Infektionsrate in der Schweiz merklich höher als im Durchschnitt der EU. Wären die Infektionen nach Hüft- oder Kniegelenksoperationen bei uns so selten wie beispielsweise in Grossbritannien, könnten in der Schweiz jährlich über 300 Infektionsfälle vermieden werden. Infektionen bereiten Ärzten und Betroffenen zunehmend Kopfzerbrechen, weil es immer mehr Keime gibt, die gegen Antibiotika resistent sind.

Die Vergleichsstudie hatte Swissnoso im Auftrag des Nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung in Spitälern (ANQ) durchgeführt. Der ANQ wird von den Kantonen, dem Spitalverband H+ und dem Krankenkassenverband Santésuisse finanziert. An einer Medienkonferenz im August hat der ANQ lediglich Argumente verbreitet, die das schlechte Abschneiden der Schweiz relativieren sollten. Die Schweiz schneide vor allem deshalb schlecht ab, weil sie Infektionen, die erst nach dem Spitalaustritt auftreten, viel gründlicher erfasse. Swissnoso schreibt allerdings selber, dass die angewandte «Methode weitgehend identisch und somit vergleichbar mit andern nationalen Erfassungsprogrammen» war. Bei den Bypassoperationen jedenfalls muss die Erfassung von Infektionen erst nach Spitalaustritt etwa gleich gut erfolgt sein. Denn in Deutschland und der Schweiz traten fast 60 Prozent der Wundinfektionen erst im Laufe eines Jahres nach der Operation auf. Doch hierzulande kam es bei einem von 19 Patienten zu einer postoperativen Infektion, in Deutschland hingegen nur bei einem von 34.
 
Der ANQ verschwieg Faktoren, welche die Schweizer Zahlen noch schlechter aussehen lassen könnten. Erstens hatte die Hälfte aller Spitäler nicht mitgemacht, darunter vermutlich solche, die ein schlechtes Abschneiden befürchteten. Und zweitens haben selbst die teilnehmenden Spitäler Daten zu einzelnen Operationen verweigert, möglicherweise zu solchen, bei denen sie ein schlechtes Abschneiden befürchteten. Schliesslich gab es drittens – anders als etwa in Holland – keine unabhängige Stelle, welche die von den Spitälern gelieferten Daten kontrollierte. Der Möglichkeiten, Daten zu beschönigen, gibt es viele. Bereits 2009 hatte ein Länderbericht der OECD/WHO die Schweiz kritisiert, dass sie sich «zu sehr auf die Selbstregulierung durch die Fachgesellschaften verlässt» und kein überzeugendes Kontrollorgan existiere. In den USA mussten Spitäler ihre Infektionszahlen nach oben korrigieren, nachdem die Angaben extern kontrolliert wurden.

Zu besonders vielen vermeidbaren Infektionen komme es, wenn in Operationssälen eine autoritär geprägte Kultur herrsche, erklärt Professor Peter Pronovost von der Johns-Hopkins-Universität in Baltimore, eine internationale Infektionskoryphäe. Sei der Chirurg ein Hierarch, würden es die Anwesenden im Operationssaal nicht wagen, zu intervenieren, falls etwas schiefzugehen drohe oder wenn der Chef nach einem Telefon oder dem Drücken einer Türfalle die Hände nicht erneut desinfiziere. Trotzdem erfasst Swissnoso die Infektionsraten einzelner Chirurgen nicht. Und die Spitäler wollen nichts wissen von Sanktionen, wenn das Personal im Operationssaal schweigt. Man wolle das «Denunzieren» nicht fördern, lautet die Begründung. Opfer sind Patienten, denen verlängerte Behandlungen und ein vorzeitiges Sterben drohen.
 
Die erfassten Infektionsraten der einzelnen Spitäler wollen Swissnoso und der Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern nicht bekannt geben, auch nicht die Häufigkeit je nach Spitaltypen – Universitätsspitäler, Zentrumsspitäler und Regionalspitäler. Es seien «zu viele Ko-Faktoren» im Spiel, um die Zahlen zuverlässig vergleichen zu können, sagen sie. Bei künftigen Vergleichen wollen Swissnoso und ANQ die Infektionszahlen der einzelnen Spitäler veröffentlichen, verspricht Swissnoso-Generalsekretär Erich Tschirky. In einigen US-Bundesstaaten und in Grossbritannien ist diese Transparenz längst vorhanden. Wer eine nicht notfallmässige Darm- oder Bypassoperation vor sich hat oder ein künstliches Gelenk möchte, bleibt deshalb im Ungewissen, wo er am ehesten riskiert, an einer vermeidbaren Infektion zu erkranken oder sogar zu sterben: ob in einem Universitätsspital, einem Zentrumsspital oder einem Regionalspital. Auch die schwarzen Schafe unter den Spitälern kann er nicht meiden. 

Quelle: Tages-Anzeiger 28.10.13

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Montag, 21. Oktober 2013

Die 7 W-Fragen im Journalismus

Beim Verfassen eines journalistischen, aber auch eines alltäglichen Textes, ist es sinnvoll, jeweils (nach Möglichkeit) alle folgenden Fragen zu beantworten:

Wer?  
Auf dem Bild ist eine chinesische Familie am Essen, oder:
Ein Bild der Natur, im Vordergrund stehen zwei Kühe.

Was?
Vor mir liegt ein farbenfroher Stadtausschnitt.


Wann?
Das Bild ist im Winter gemacht worden, so wie die Leute angezogen sind.


Wo?
Das ist mitten in der schönen Altstadt von Zürich.


Wie?
Mein Bild ist sehr farbig und man kann sehen, wie der ganz normale Tag in China ist.


Warum?
Lieber arbeiten ohne Sicherheit als arbeitslos.


Wozu?
Die Besitzerin sucht etwas, hofft auf wertvolle Funde, um diese verkaufen zu können.


Zur Reihenfolge: Das Wichtigste zuerst!

Weitere hilfreiche Elemente, um einen sinnvollen Text zu liefern, sind Titel, Lead (Einführung), Zwischentitel, Fazit / Schluss.

Mit Textbeispielen aus den Bildbeschreibungen der KursteilnehmerInnen

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Gerangel um 1:12-Initiative

Ein Finanzprofessor ist klar für die Initiative

Finanzprofessor Marc Chesney hielte ein 1:20-Verhältnis angebrachter, unterstützt aber trotzdem die Juso-Initiative. Wirtschaftsvertreter zeigen sich derweil besorgt ob der neusten Umfragewerte.

Finanzprofessor Marc Chesney stellt sich auf die Seite der 1:12-Initiative. «1:20 wäre für die Schweiz wahrscheinlich angebrachter als 1:12», sagte er im Interview mit dem «SonntagsBlick». Aber jetzt gehe es um die Wahl zwischen 1:12 und Status quo. «Ich werde klar für die Initiative stimmen.» Die Lohnentwicklung in der Finanzbranche sei in den vergangenen 30 Jahren völlig ausser Kontrolle geraten. «Die heutigen Lohndifferenzen sind weder moralisch noch ökonomisch vertretbar», sagte Chesney, der am Institut für Banking und Finance der Universität Zürich unterrichtet.

Bezweifelt Abzug
Dass Grossbanken bei einem Ja zur Initiative ins Ausland abwandern, bezweifelt er. «Die Institute sollten bei einem Wegzug ihre faktische Staatsgarantie verlieren – das heisst, dass sie in einem finanziellen Notfall, wie er etwa 2008 bei der UBS aufgetreten ist, nicht mehr mit Schweizer Steuergeldern gerettet werden könnten.» «Mal sehen», fragt Chesney, «welcher ausländische Steuerzahler in diesem Fall einspringen würde: der Amerikaner, der Engländer, oder der Singapurer? Bonne Chance!»

Wirtschaftsvertreter zeigen sich besorgt
Einen Monat vor der Abstimmung steht die 1:12-Initiative verhältnismässig gut da: Gemäss einer SRG-Umfrage wollen 44 Prozent der Stimmberechtigten die Initiative annehmen, ebenfalls 44 Prozent wollen sie ablehnen, wie am Freitag bekannt wurde. Andreas Koopmann, Verwaltungsratspräsident der Georg Fischer AG und Vizepräsident von Nestlé, zeigt sich gegenüber der «Schweiz am Sonntag» besorgt. «Kein einziges ausländisches Unternehmen würde bei einer Annahme der Initiative mehr in die Schweiz ziehen wollen.» Mehrere Unternehmen planten zudem Szenarien zur Verlagerung zumindest eines Teils der Tätigkeiten ins Ausland. So würden in den Verwaltungsräten von Georg Fischer AG, Nestlé und Credit Suisse derartige Szenarien durchgespielt. «Manche Szenarien sehen vor, einen Teil der Tätigkeiten zu verlagern, der Extremfall wären Sitzverlegungen. Jedes Szenario wäre mit schlechten Nachrichten für den Wirtschaftsstandort Schweiz verbunden», lässt sich Koopmann zitieren. 

Ruedi Noser, FDP-Nationalrat und Präsident des Wirtschaftsnetzwerks Succèsuisse, fordert eine deutliche Ablehnung der Initiative: «Die Initiative muss mit einem Nein-Anteil von über 70 Prozent bachab geschickt werden. Alles andere wäre eine Kriegserklärung an die Wirtschaft.» (mw/sda)

Interview mit dem FDP-Nationalrat Ruedi Noser

Herr Noser, laut der SRG-Trendumfrage von Freitag sind Gegner und Befürworter der 1:12-Initiative mit jeweils 44 Prozent gleichauf. Überrascht Sie dieses Ergebnis?
Das ist schwierig zu sagen. Das Ergebnis kann jedoch gut dazu dienen, die Gegner der Initiative zu mobilisieren. Und ich bin mir sicher, dass dies auch gelingt.

Inwiefern?
Alle potenziellen Gegner wissen nach diesem Ergebnis, dass sie an die Urne gehen müssen.

Bis zur Abstimmung am 24. November bleibt etwa ein Monat. Sie hoffen auf einen Nein-Anteil von 70 Prozent. Was muss passieren, damit der unentschlossene Stimmbürger sich an der Urne nicht für ein Ja entscheidet?
Es ist absolut realistisch, dass weniger als 30 Prozent der Initiative zustimmen. Das Potenzial der Befürworter ist bereits ausgeschöpft – es ist also essenziell, dass wir die Gegner mobilisieren können.

Wie wollen Sie das konkret tun?
Mit mehr persönlichem Engagement. Ich selbst werde bis zur Abstimmung noch mehr als 20 Auftritte absolvieren. Und ich hoffe, dass der eine oder andere auch noch motiviert ist, gegen die Initiative zu kämpfen. Man muss sich bewusst sein: Keine grosse Firma kann mit einem Ja leben.

Bisher haben sich grosse Unternehmen nur vereinzelt zur 1:12-Initiative geäussert, wie etwa Kühne&Nagel-Aktionär Klaus-Michael Kühne. Auch grosse internationale Konzerne mit Sitz in der Schweiz haben bisher geschwiegen. Wünschen Sie sich mehr Unterstützung aus der Wirtschaft?
Die Bevölkerung ist darauf angewiesen, vor einer Abstimmung klar über deren Folgen aufgeklärt zu werden. Es ist also wichtig, dass sich die Wirtschaft zu Wort meldet – hier wünsche ich mir mehr persönliches Engagement. Es liegt in der Verantwortung der direkten Demokratie, die Bürger zu informieren.

Ist bisher genügend aufgeklärt worden?
Ganz klar nein. Denn: Grosse Firmen werden bei einem Ja zur 1:12-Initiative Konsequenzen ziehen müssen. Sie haben dabei zwei Möglichkeiten – entweder die Bestimmungen zu umgehen, oder wegzuziehen. Also würde ein Ja an der Urne dazu führen, dass Unternehmen gewisse Managerposten nicht mehr in der Schweiz besetzen würden. Es ist nicht im Interesse unseres Landes, wenn Entscheidungen nicht mehr in der Schweiz gefällt werden.

Werden bei einem Ja an der Urne weitere Firmen die Schweiz verlassen, wie das Klaus-Michael Kühne angekündigt hat?
Das kann ich nicht sagen. Aber eines ist klar: Schon die Umsetzung der Minder-Initiative wird dazu führen, dass Firmen die Schweiz verlassen werden.

Im Vorfeld der Abzocker-Initiative bauten die Gegner eine Drohkulisse vom «Massenexodus Schweizer Firmen» auf. Nach dem überwältigenden Ja von 68 Prozent stürzte diese Kulisse ein. Ist das der Grund, warum die Nein-Kampagne zu 1:12 bisher nicht den gewünschten Erfolg hat?
Im Vergleich mit der Abzocker-Initiative ist die aktuelle Kampagne zu 1:12 viel erfolgreicher. Die Initiative hat jetzt schon keine Chance mehr auf eine Mehrheit. Entscheidend wäre aber ein grosses Nein zur Initiative.

Manche halten ein Nein von 70 Prozent für nicht realistisch. Was entgegnen Sie diesen Skeptikern?
Bisher hat sich die Schweiz in Abstimmungen immer wirtschaftsfreundlich gezeigt – Abstimmungen mit wirtschaftlichem Inhalt wurden immer sehr deutlich gewonnen, siehe etwa die abgelehnte Initiative zu sechs statt vier Wochen Ferien im Jahr. Es ist durchaus möglich, auch bei der 1:12-Initiative ein Verhältnis von 30:70 hinzubekommen. Man sollte sich Ziele setzen und auch dafür kämpfen.

Im «SonntagsBlick» zweifelt der Zürcher Finanzprofessor Marc Chesney daran, dass Grossbanken wie CS oder UBS bei einem Ja an der Urne aus der Schweiz wegziehen würden. Sie würden bei einem Wegzug ihre Staatsgarantie verlieren und bei einem Notfall nicht gerettet werden können. Was halten Sie von diesem Argument?
Die Aussage ist sachlich falsch – ich verstehe nicht, wie der Professor so etwas sagen kann. Mit den KMU-Krediten und dem Zahlungsverkehr sind UBS und CS in der Schweiz «too big to fail». Also müssen sie auch in der Schweiz gerettet werden, selbst wenn sie ihren Hauptsitz im Ausland haben. Diese Bemerkung ist eines Finanzprofessors unwürdig. 


Quelle: Tages-Anzeiger 21.10.13

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Montag, 30. September 2013

Berühmte FotografInnen

In der Kunstrichtung der Fotografie gehören Schweizer KünstlerInnen zur Weltklasse - in der Folge eine willkürliche Auswahl (auch international), die sich unter anderem nach den aktuellen Ausstellungen richtet. 

Aktuelle Fotoausstellungen immer unter www.fotoagenda.ch



 
René Burri - Museum für Gestaltung Zürich - bis 13. Oktober 2013


























Führung: Mittwoch, 2. Oktober 2013, 18 Uhr
Was macht die Farbe mit der Fotografie?
Guido Magnaguagno, Kurator


























 

Martin Parr - Museum für Gestaltung Zürich - bis 5. Januar 2014
































Martin Parr ist mit seinem scharfen Blick auf die Welt einer der bedeutendsten Dokumentarfotografen unserer Zeit. 



Emil Schulthess: Fotomuseum Winterthur bis 23. Februar 2014



























Silvia Voser






Georg Gerster




  Edward Burtynski

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ohne Wasser kein Leben: Der Fotograf Edward Burtynsky untersucht in seinem neuen Fotoband, wo Wasser herkommt, wie wir es aufbereiten, verwenden, verteilen und verschwenden.  

 

Das Sportfoto des Jahres: Laci Perenyi: "Degen Synchron"

 



Zimmerteilet kann Wohnung kosten


Louis Bremer hat seine Wohnung verloren, weil er sie am Wochenende über das Portal Airbnb untervermietet hat, ohne den Hausbesitzer zu informieren. Was ist passiert?

Seit kurzem ist das Mietzinsdepot zurück auf Louis Bremers (Name geändert) Konto. Formal ist die Sache damit für ihn erledigt. Bremer hat seine Wohnung verloren, weil er sie an Touristen vermittelt hat. Das ist eine Premiere: Weder dem Hauseigentümerverband noch dem Mieterverband oder der Schlichtungsstelle für Mietsachen ist ein anderer derartiger Fall bekannt. Aber das könnte erst der Anfang sein.

Bremer lebt in Zürich, arbeitete im letzten Sommer aber in Bern und suchte sich dort eine Bleibe als Wochenaufenthalter. «Die Wohnung war ein Schmuckstück», sagt er. «Mitten in der Altstadt, gleich bei der Zytglogge, mit Aussicht auf das andere Ufer der Aare.» Anfangs lieh er die Wohnung übers Wochenende ab und zu Freunden. «Alle waren begeistert.» Das brachte ihn erst auf die Idee. Im letzten September schrieb er die Wohnung das erste Mal im Internet aus – auf einem Portal namens Airbnb, das Privatunterkünfte weltweit vermittelt und Reisenden eine Alternative zu Hotels bietet. Jeder, der über ein leeres Zimmer oder eine vorübergehend ungenutzte Wohnung verfügt, kann sich so ein Zubrot verdienen – risikolos, denn Airbnb deckt Schäden bis 700 000 Euro. Das suggeriert zumindest das Portal. Dass sich die Nutzer selbst über die gesetzliche Lage vor Ort informieren müssen, steht nur im Kleingedruckten.

Anfangs vermietete Bremer seine Wohnung einmal im Monat, dann alle drei Wochen. Und gegen Ende Jahr hatte es ihn richtig gepackt. «Die Besucher waren nett, ich habe die unterschiedlichsten Leute kennen gelernt – und ich bekam immer gute Bewertungen», sagt Bremer. Gäste und Gastgeber bewerten sich auf dem Portal gegenseitig – eine Art Qualitätskontrolle. Auch der finanzielle Aspekt war attraktiv. «Die Einnahmen haben mit geholfen, meine beiden Wohnungen zu finanzieren.» Die 2-Zimmer-Altbauwohnung in Bern kostete knapp 1300 Franken. Den Besuchern überliess er sie für 100 Franken pro Nacht. «Damit bin ich nicht reich geworden, aber es half», sagt der Mittdreissiger.

Es lief so gut, dass er Anfang Jahr sogar seinen Auftritt aufpeppte. Airbnb bietet den Gastgebern die Möglichkeit, die Wohnung von einem professionellen Fotografen ablichten zu lassen – kostenlos. Das führt einerseits zu besseren Bildern. Andererseits sind diese Fotos mit dem Gütesiegel «verified» versehen – geprüft – und wirken so vertrauenswürdiger. Mitte Januar waren die neuen Fotos im Netz. Es waren deutlich mehr als bisher, und sie boten einen detaillierten Überblick zu Wohnung und Aussicht.

Genau das könnte Louis Bremer zum Verhängnis geworden sein. Im Februar erhielt er plötzlich die Kündigung – fristgerecht auf Ende Mai. Die Begründung: Er habe die Wohnung wiederholt untervermietet, ohne den Hauseigentümer informiert zu haben. «Der Besitzer war zutiefst enttäuscht. Er fühlte sich von mir hintergangen.» Dabei war Bremer nicht einmal bewusst, dass er ihn hätte informieren müssen. Es handelte sich ja im Prinzip um eine Art Besuch – ungeachtet dessen, dass er dafür etwas verlangte. «Und bei Airbnb war das nie ein Thema.» Noch im Dezember war Bremer an einer Veranstaltung gewesen, die Airbnb in Bern für Gastgeber organisiert hatte. Man habe sich ausgetauscht, über Probleme gesprochen. Nur: Die rechtliche Situation sei kein Thema gewesen.

Dabei dürften die meisten der rund 2000 Gastgeber in der Schweiz in einem Mietverhältnis leben – und sich demnach rechtlich in einer Grauzone bewegen, wenn sie ihre Wohnung auf Airbnb oder vergleichbaren Portalen ausschreiben. Die meisten Juristen sind sich einig, dass ein Airbnb-Gastgeber, der selbst zur Miete wohnt, rechtlich gesehen ein Untermietverhältnis mit dem Besucher eingeht. Und das Gesetz schreibt vor, dass ein solches Untermietverhältnis dem Hauseigentümer vorab gemeldet werden muss. Und zwar inklusive der Konditionen – also des Preises für die Übernachtung.

Der Preis ist wichtig, weil der Vermieter eine Untermiete im Normalfall nicht verbieten kann. Ausser, ihm entsteht dadurch ein Schaden – etwa, weil der Gastgeber für die Unterkunft zu viel verlangt. Ein Mieter darf laut Pavlo Stathakis, Rechtsanwalt beim Hauseigentümerverband, ohne die Zustimmung des Vermieters keinen Gewinn mit seiner Wohnung erzielen. Das sieht auch der Mieterverband so. Er fürchtet, die Wohnungsknappheit könnte sich verschärfen, wenn die Mieter anfangen, mit der Untervermietung von leer stehenden Zimmern oder Wohnungen an Touristen Geld zu verdienen.

Wann ein Gastgeber zu viel verlangt, ist aber unklar. In Zürich kosten die meisten Wohnungen für zwei auf Airbnb zwischen 80 und 150 Franken, ein Zimmer für eine Person gibt es für 50 bis 100 Franken. Verglichen mit herkömmlichen Unterkünften wie Hotels oder Ferienwohnungen, ist das günstig, gemessen an der Miete jedoch sind die Preise ziemlich hoch. 

Bremer verlangte für seine Wohnung 100 Franken pro Nacht. Bezahlt hat er dafür aber 1300 Franken im Monat – macht 45 Franken pro Nacht. Zwar kann ein Gastgeber einen Zuschlag verlangen für Umtriebe, fürs Mobiliar, fürs Putzen, für Internet und Fernsehen. Allenfalls fürs Frühstück. Doch selbst damit kommt man nicht auf 100 Franken. Viele Juristen (auch solche des Mieterverbands) beziffern den Zuschlag auf 20 Prozent – und stützen sich dabei auf einen Entscheid des Bundesgerichts zu einer normalen Untermietsituation.

Sicher ist das allerdings nicht. Weder, ob ein Mieter gegen das Gesetz verstösst, wenn er seine Wohnung über Airbnb untervermietet, ohne den Vermieter zu informieren, noch ob er zu viel dafür verlangt, wenn der Zuschlag höher als 20 Prozent liegt. Auch ob eine Kündigung ohne Vorwarnung gerechtfertigt ist, ist offen. Entscheiden müsste das nur ein Gericht. In diesem Fall wird es dazu allerdings nicht kommen. Bremer hat die Kündigung akzeptiert. Das Vertrauensverhältnis zum Vermieter sei dahin gewesen. Und ohne die Einkünfte aus der Untermiete wäre die Wohnung auf Dauer ohnehin zu teuer gewesen.

Als er sein Angebot vom Portal löschte, fragte ihn Airbnb automatisch nach den Gründen. Sechs Antworten standen zur Auswahl: ein Umzug, eine Pause, eine versehentliche Verdoppelung des Inserats, zu viel Aufwand, der Wechsel zu einem Konkurrenzportal und als Letztes: Ärger mit dem Vermieter. «Obwohl ich Letzteres angeklickt habe, hat sich Airbnb nie bei mir gemeldet», sagt Bremer. Das ärgert ihn immer noch. Airbnb wollte auch gegenüber dem TA keine Stellung nehmen. Weder zum konkreten Fall noch zur Frage, wie viele Gastgeber ihre Wohnung mit Verweis auf den Vermieter vom Portal nehmen. Trotzdem will Bremer seine Wohnung auch in Zukunft über Airbnb vermieten. Allerdings wird er beim nächsten Mal den Vermieter informieren. 

Quelle: Tages-Anzeiger 30.9.13