Bern, Solothurn und Neuenburg müssen
bei den Nationalratswahlen im Oktober 2015 je einen Sitz abgeben. Die
Kantone Zürich, Aargau und Wallis dagegen können ihre Delegation um je
eine Person verstärken.
Gestützt auf die Zahlen der
ständigen Wohnbevölkerung von Ende 2012 hat der Bundesrat die neue
Sitzverteilung festgelegt. Damit wird Bern künftig noch 25 Sitze haben,
Solothurn 6 und Neuenburg 4. Zürich kann auf 35 aufstocken, Aargau auf
16 und der Kanton Wallis auf 8. Künftig
wird die Zuteilung alle vier Jahre neu vorgenommen, gestützt auf die
seit 2010 für die Volkszählung angewandte Registererhebung. In der
Vergangenheit galt sie jeweils für zwei oder drei Legislaturen, da die
Volkszählung nur alle zehn Jahre per Fragebogen durchgeführt wurde.
Gezählt
wird dabei die ständige Wohnbevölkerung. Diese umfasst alle
schweizerischen Staatsangehörigen mit Hauptwohnsitz in der Schweiz,
ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthalts- oder
Niederlassungsbewilligung für mindestens zwölf Monate sowie
Kurzaufenthalter und Asylbewerber, wenn sie insgesamt zwölf Monate in
der Schweiz sind. Nicht mitgezählt werden dagegen
Auslandschweizer, aber auch Ausländer mit einer
Kurzaufenthaltsbewilligung oder einer Gesamtaufenthaltsdauer von weniger
als zwölf Monaten. Diese Zuteilung legt der Bundesrat in der
Volkszählungsverordnung fest, was immer wieder für politischen Zündstoff
sorgt.
In
einer Motion von diesem Jahr verlangt die SVP-Fraktion, dass für die
Zuteilung der Nationalratssitze nur Schweizer Bürger sowie Ausländer mit
einer Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltsbewilligung
berücksichtigt werden. Die SVP stört sich vor allem daran, dass
Asylbewerber zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt werden. Für diese sei
kein dauerhafter Aufenthalt geplant, schreibt die Fraktion in der
Begründung ihres Vorstosses. Der Bundesrat lehnt jedoch
eine Änderung ab. Er will weiterhin auf ein «objektiv messbares
Kriterium», nämlich die zeitliche Dauer, abstellen und «nicht auf
politische Berücksichtigung oder Ausschluss gewisser
Bevölkerungskategorien». Er schliesst jedoch nicht aus, dass das System
überdacht werden könnte, falls Asylbewerber dereinst in Grosszentren in
einzelnen Kantonen untergebracht würden.
Quelle: Agenturen / Tages-Anzeiger Online
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